Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.03.2026 PDF
#3304
der Polizeibeauftragten schaffen.
#3305
Das Vorbild dafür ist der bzw.
#3306
die Wehrbeauftrag te des Bundestages.
#3307
Dieses Amt soll unabhängig vom Innenministerium sein und vom Parlament gewählt werden.
#3308
Denkbar ist eine Schlichtungsfunktion bei Beschwerden von Betroffenen polizeilicher Maßnahmen.
#3309
Zudem sollte die bzw.
#3310
der Polizeibeauftragte aktiv konkrete Verbesserungsvorschläge für die Polizeiarbeit machen sowie Anliegen der Polizeibeamt*innen an die Politik herantragen.
#3311
Die Einrichtung einer solchen un abhängigen Stelle liegt also im Interesse der Polizei selbst und würde gleichzeitig das Vertrauen der Bürger*innen in die Polizei weiter stärken.
#3312
Die Versammlungsfreiheit hat als Grundrecht einen hohen Stellenwert in unserer Demokratie.
#3313
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 haben die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht.
#3314
Dennoch haben bisher nur weni ge Länder davon Gebrauch gemacht.
#3315
Wir wollen die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre zum Versammlungsrecht, insbesondere zum Vermummungsverbot und zu Sitzblockaden, sowie die bestehenden Landesversammlungsgesetze auswerten und auf dieser Grundlage prüfen, ob eine Umsetzung der Rechtsprechung in ein landeseigenes Versammlungsgesetz angemessen und hilfreich ist, mehr Verbindlichkeit und Rechtssi cherheit bei der Durchführung von Versammlungen zu erreichen.
#3316
Unser Ziel ist es, der freien Ausübung der Meinungsäußerung im öffentlichen Raum größtmögliche Priorität zu gewähren.
#3317
An der sogenannten nordrhein-westfälischen Linie für den bürgernahen Einsatz der Polizei, die sich durch Kommunikation und Deeskalation einerseits sowie kon sequentes Einschreiten bei Straftaten andererseits auszeichnet, halten wir weiterhin fest.
#3318
Hunde und Pferde als polizeiliches Einsatzmittel sollten insbesondere unter dem As pekt des Tierschutzes und unter weitgehendem Ausschluss einer Gefährdung von Teil nehmer*innen an Großveranstaltungen nur in einem engen Rahmen eingesetzt werden.
#3319
Die Polizei Nordrhein-Westfalens ist mit insgesamt 47 Kreispolizeibehörden so kleinteilig organisiert wie in keinem anderen Bundesland.
#3320
Die stark unterschiedlichen Behördengrößen und Zuständigkeiten führen zu Nachteilen durch ineffektive Organisa tionsabläufe, unterschiedliche Standards und ineffizienten Technikeinsatz.
#3321
Deshalb stre ben wir eine Strukturreform mit einer Reduzierung der Anzahl der Kreispolizeibehörden an.
#3322
Um dafür einen Weg unter Beibehaltung einer bürgernahen Polizeipräsenz vor Ort zu entwickeln, setzen wir uns für einen Modellversuch ein.
#3323
Dafür bietet sich eine Aus weitung des in der Städteregion Aachen praktizierten und bewährten Modells der kon zentrierten Polizeistruktur auf die gesamte Städteregion für weitere Polizeibehörden in der Region an.
#3324
Unser Ziel ist es dabei insbesondere, die an den Grenzen der bisherigen Kreispolizeibehörden fehlende übergreifende Zuständigkeit und die Zusammenarbeit der betreffenden Behörden einzuführen und damit eine bürger und deliktnahe Ermitt lungsarbeit und Gefahrenabwehr umzusetzen.
#3325
Denn organisierte Kriminalität und Wirt schaftskriminalität machen nicht an Zuständigkeitsgrenzen halt.
#3326
Die in allen Bundesländern steigende Einbruchskriminalität ist auch ein Problem in Nordrhein-Westfalen, wo eine hohe Bevölkerungsdichte und das gute Verkehrsnetz Tä ter*innen begünstigen.
#3327
Das Land hat bereits Aufklärungsmaßnahmen für die Bürger*innen dafür, wie Wohnungen und Häuser gesichert werden können, sowie ein spezielles Fahn dungskonzept zur Aufdeckung von Einbrecherbanden aufgelegt.
#3328
Wir brauchen aber weitere Maßnahmen, um den Trend umzukehren.
#3329
So sollte in der Bauordnung der Ein bruchschutz verankert werden.
#3330
Gleichzeitig müssen unter Einbindung des Landeskrimi nalamtes die Sachfahndung intensiviert und die Absatzwege der Beute gestört werden.
#3331
Zudem wollen wir die Kriminalpolizei stärken, damit sie ausreichend Ressourcen zur Bekämpfung von Eigentumsdelikten hat und so die Aufklärung verbessern kann.
#3332
Verfassungsschutz – Freiheit schützen Wir erleben zurzeit eine zunehmende Radikalisierung und erhöhte Gewaltbereitschaft unterschiedlichster Gruppierungen, die das Grundgesetz ablehnen und ihre Ideologie gewaltsam durchsetzen wollen.
#3333
Dort, wo die offene Aufklärung gewaltorientierter Be strebungen an ihre Grenzen stößt, ist es die Aufgabe des Verfassungsschutzes, die not wendigen Informationen zu liefern.
#3334
Dem Spannungsfeld nachrichtendienstlicher Arbeit in einer Demokratie tragen wir dadurch Rechnung, dass wir den Befugnissen des Verfas sungsschutzes enge Grenzen setzen, nachrichtendienstliche Tätigkeitsfelder auf das abso lut notwendige Maß beschränken und die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle stärken.


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