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vom 24.03.2026 PDF
#3804
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Sie beeinflussen nicht nur das individuelle Leben der Einzelnen, sondern wirken über diese und über die Religions und Weltanschauungsgemeinschaf ten als organisierte Akteure in die Gesellschaft hinein.
#3805Sie leisten dabei einen wichti gen Beitrag für das Zusammenleben in unserem Land.
#3806Gerade in der Asylpolitik oder beim Eintreten für globale Gerechtigkeit, Menschenrechte, die Menschenwürde und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen erleben wir ihr großes Engagement.
#3807Der säkulare Staat muss den Religions und Weltanschauungsgemeinschaften gegen über neutral und organisatorisch prinzipiell von ihnen getrennt sein.
#3808Angesichts einer zunehmenden Ausdifferenzierung der Gesellschaft auch in Religions und Weltanschau ungsfragen treten wir GRÜNE für eine stärkere Entflechtung von Religionsgemeinschaf ten und Staat ein, weswegen wir auch auf die weltanschauliche Neutralität öffentlicher Gebäude hinarbeiten.
#3809Gleichzeitig kooperiert NRW in vielfacher Weise mit Religions und Weltanschauungsgemeinschaften und ermöglicht so eine Vielfalt öffentlicher Angebote.
#3810Wir GRÜNE verstehen die Entwicklung zu einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft als Chance und zugleich als Herausforderung.
#3811Nur durch den konstruk tiv-kritischen Dialog und durch Kompromisse kann diese Vielfalt gestaltet werden.
#3812Die Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das für alle gilt, die hier leben und hier leben wollen.
#3813Religions und Weltanschauungspolitik muss auf die veränderte Wirklichkeit der religiösen Landschaft antworten, aber auch all diejenigen berücksichtigen, die sich als religions und weltanschauungsfrei betrachten.
#3814Viel erreicht – GRÜNE Erfolge seit 2010 Der sich verändernden gesellschaftlichen Wirklichkeit im religiösen Bereich tragen wir auch dadurch Rechnung, dass es seit 2015 leichter ist, staatliche Grundschulen, die konfessionell gebunden sind (Bekenntnisgrundschulen) in Gemeinschaftsgrundschu len umzuwandeln, wenn dies dem Wunsch einer Mehrheit der Eltern entspricht.
#3815Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Schüler*innen unterschiedlicher religiöser Prägung und solcher ohne Religionszugehörigkeit.
#3816Es ist verstärkt darauf zu achten, dass Schulen über die Freiwilligkeit der Teilnahme am kon fessionellen Religionsunterricht informieren.
#3817Die Grundschule ist eine Schule für alle Kinder und muss für alle offen und diskriminierungsfrei zugänglich sein.
#3818Die Gemein schaftsgrundschule gewährleistet das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ sowie Pluralität im Hinblick auf Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen.
#3819Auch die sogenannte negative Religionsfreiheit muss gewährleistet werden.
#3820Die Praxis einiger Grundschulen, Kinder konfessionell auszuschließen, muss überwunden werden.
#3821Segregation in der Gesellschaft darf nicht durch Konfessionen oder Religionszuge hörigkeiten verstärkt werden.
#3822Daher wollen wir, dass die Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden.
#3823Nur in NRW und Niedersachsen sind die Bekenntnisgrundschulen noch in der Verfassung verankert.
#3824Wir GRÜNE in NRW wol len Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.
#3825Der Islam gehört zu Nordrhein-Westfalen.
#3826Als Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung gegenüber Muslim*innen haben wir den islamischen Religionsunterricht eingeführt und das Bestattungsgesetz geändert.
#3827Darüber hinaus wollen wir die islamische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Gefängnissen gewährleisten sowie die dazu notwendige Ausbildung von Imamen.
#3828Diejenigen, die diesen Seelsor gedienst versehen, sind verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren.
#3829Hierauf muss das Land NRW auch wegen seiner staatlichen Verantwortung in Anstalten fortwährend achten.
#3830Islamische Gemeinschaften können und sollen als Religi onsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.
#3831Derzeit wird in NRW eine umfassende religionswissenschaftliche und verfas- sungsrechtliche Prüfung vorgenommen.
#3832Wenn die Religionsgemeinschaften die Gewähr der Dauer bieten, können sie auch den Körperschaftsstatus erlangen und somit gegen über den Kirchen gleichberechtigt werden.
#3833Die Muslim*innen und ihre Organisationen müssen dabei selbst entscheiden, ob und wie sie in der Vielfalt muslimischen Lebens die Voraussetzungen dafür schaffen wollen, ein institutionalisiertes Kooperationsver hältnis mit dem Staat zu erreichen.
#3834Die vier großen muslimischen Verbände (DİTİB, Is lamrat, Zentralrat der Muslime, Verband der islamischen Kulturzentren) erfüllen aber aus Grüner Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die vom Grundgesetz geforderten Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Religionsverfassungs rechts.
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