Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 24.03.2026 PDF
#3807
Der säkulare Staat muss den Religions und Weltanschauungsgemeinschaften gegen über neutral und organisatorisch prinzipiell von ihnen getrennt sein.
#3808
Angesichts einer zunehmenden Ausdifferenzierung der Gesellschaft auch in Religions und Weltanschau ungsfragen treten wir GRÜNE für eine stärkere Entflechtung von Religionsgemeinschaf ten und Staat ein, weswegen wir auch auf die weltanschauliche Neutralität öffentlicher Gebäude hinarbeiten.
#3809
Gleichzeitig kooperiert NRW in vielfacher Weise mit Religions und Weltanschauungsgemeinschaften und ermöglicht so eine Vielfalt öffentlicher Angebote.
#3810
Wir GRÜNE verstehen die Entwicklung zu einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft als Chance und zugleich als Herausforderung.
#3811
Nur durch den konstruk tiv-kritischen Dialog und durch Kompromisse kann diese Vielfalt gestaltet werden.
#3812
Die Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das für alle gilt, die hier leben und hier leben wollen.
#3813
Religions und Weltanschauungspolitik muss auf die veränderte Wirklichkeit der religiösen Landschaft antworten, aber auch all diejenigen berücksichtigen, die sich als religions und weltanschauungsfrei betrachten.
#3814
Viel erreicht – GRÜNE Erfolge seit 2010 Der sich verändernden gesellschaftlichen Wirklichkeit im religiösen Bereich tragen wir auch dadurch Rechnung, dass es seit 2015 leichter ist, staatliche Grundschulen, die konfessionell gebunden sind (Bekenntnisgrundschulen) in Gemeinschaftsgrundschu len umzuwandeln, wenn dies dem Wunsch einer Mehrheit der Eltern entspricht.
#3815
Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Schüler*innen unterschiedlicher religiöser Prägung und solcher ohne Religionszugehörigkeit.
#3816
Es ist verstärkt darauf zu achten, dass Schulen über die Freiwilligkeit der Teilnahme am kon fessionellen Religionsunterricht informieren.
#3817
Die Grundschule ist eine Schule für alle Kinder und muss für alle offen und diskriminierungsfrei zugänglich sein.
#3818
Die Gemein schaftsgrundschule gewährleistet das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ sowie Pluralität im Hinblick auf Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen.
#3819
Auch die sogenannte negative Religionsfreiheit muss gewährleistet werden.
#3820
Die Praxis einiger Grundschulen, Kinder konfessionell auszuschließen, muss überwunden werden.
#3821
Segregation in der Gesellschaft darf nicht durch Konfessionen oder Religionszuge hörigkeiten verstärkt werden.
#3822
Daher wollen wir, dass die Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden.
#3823
Nur in NRW und Niedersachsen sind die Bekenntnisgrundschulen noch in der Verfassung verankert.
#3824
Wir GRÜNE in NRW wol len Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.
#3825
Der Islam gehört zu Nordrhein-Westfalen.
#3826
Als Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung gegenüber Muslim*innen haben wir den islamischen Religionsunterricht eingeführt und das Bestattungsgesetz geändert.
#3827
Darüber hinaus wollen wir die islamische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Gefängnissen gewährleisten sowie die dazu notwendige Ausbildung von Imamen.
#3828
Diejenigen, die diesen Seelsor gedienst versehen, sind verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren.
#3829
Hierauf muss das Land NRW auch wegen seiner staatlichen Verantwortung in Anstalten fortwährend achten.
#3830
Islamische Gemeinschaften können und sollen als Religi onsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.
#3831
Derzeit wird in NRW eine umfassende religionswissenschaftliche und verfas- sungsrechtliche Prüfung vorgenommen.
#3832
Wenn die Religionsgemeinschaften die Gewähr der Dauer bieten, können sie auch den Körperschaftsstatus erlangen und somit gegen über den Kirchen gleichberechtigt werden.
#3833
Die Muslim*innen und ihre Organisationen müssen dabei selbst entscheiden, ob und wie sie in der Vielfalt muslimischen Lebens die Voraussetzungen dafür schaffen wollen, ein institutionalisiertes Kooperationsver hältnis mit dem Staat zu erreichen.
#3834
Die vier großen muslimischen Verbände (DİTİB, Is lamrat, Zentralrat der Muslime, Verband der islamischen Kulturzentren) erfüllen aber aus Grüner Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die vom Grundgesetz geforderten Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Religionsverfassungs rechts.
#3835
Ihre Identität und Abgrenzung untereinander ist nicht durch Unterschiede im religiösen Bekenntnis begründet, sondern politischen und sprachlichen Identitäten aus den Herkunftsländern und der Migrationsgeschichte geschuldet.
#3836
Die DİTİB ist zudem eine Tochterorganisation des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet İşleri Başkanlığı) in Ankara.
#3837
Die strukturelle Abhängigkeit von einem Staat und dessen jewei liger Regierungspolitik entspricht nicht der grundgesetzlich geforderten Trennung von Religion und Staat.


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