Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 30.03.2026 PDF
#3821
Segregation in der Gesellschaft darf nicht durch Konfessionen oder Religionszuge hörigkeiten verstärkt werden.
#3822
Daher wollen wir, dass die Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden.
#3823
Nur in NRW und Niedersachsen sind die Bekenntnisgrundschulen noch in der Verfassung verankert.
#3824
Wir GRÜNE in NRW wol len Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.
#3825
Der Islam gehört zu Nordrhein-Westfalen.
#3826
Als Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung gegenüber Muslim*innen haben wir den islamischen Religionsunterricht eingeführt und das Bestattungsgesetz geändert.
#3827
Darüber hinaus wollen wir die islamische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Gefängnissen gewährleisten sowie die dazu notwendige Ausbildung von Imamen.
#3828
Diejenigen, die diesen Seelsor gedienst versehen, sind verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren.
#3829
Hierauf muss das Land NRW auch wegen seiner staatlichen Verantwortung in Anstalten fortwährend achten.
#3830
Islamische Gemeinschaften können und sollen als Religi onsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.
#3831
Derzeit wird in NRW eine umfassende religionswissenschaftliche und verfas- sungsrechtliche Prüfung vorgenommen.
#3832
Wenn die Religionsgemeinschaften die Gewähr der Dauer bieten, können sie auch den Körperschaftsstatus erlangen und somit gegen über den Kirchen gleichberechtigt werden.
#3833
Die Muslim*innen und ihre Organisationen müssen dabei selbst entscheiden, ob und wie sie in der Vielfalt muslimischen Lebens die Voraussetzungen dafür schaffen wollen, ein institutionalisiertes Kooperationsver hältnis mit dem Staat zu erreichen.
#3834
Die vier großen muslimischen Verbände (DİTİB, Is lamrat, Zentralrat der Muslime, Verband der islamischen Kulturzentren) erfüllen aber aus Grüner Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die vom Grundgesetz geforderten Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Religionsverfassungs rechts.
#3835
Ihre Identität und Abgrenzung untereinander ist nicht durch Unterschiede im religiösen Bekenntnis begründet, sondern politischen und sprachlichen Identitäten aus den Herkunftsländern und der Migrationsgeschichte geschuldet.
#3836
Die DİTİB ist zudem eine Tochterorganisation des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet İşleri Başkanlığı) in Ankara.
#3837
Die strukturelle Abhängigkeit von einem Staat und dessen jewei liger Regierungspolitik entspricht nicht der grundgesetzlich geforderten Trennung von Religion und Staat.
#3838
Eine bekenntnisförmige Neuorganisation der Muslim*innen würde aus ihren Organisationen keine Kirchen, aber islamische Glaubensgemeinschaften in Deutschland machen.
#3839
Sie hätten einen Anspruch auf rechtliche Gleichstellung.
#3840
Damit würde der Islam in Deutschland tatsächlich ankommen.
#3841
NRW hat deshalb einen Beirat für den islamischen Religionsunterricht eingerichtet, der paritätisch mit Vertreter*innen des Schulministeriums und der islamischen Verbän de besetzt ist.
#3842
Es gibt keine exklusiven Verträge mit einem islamischen Verband, der Lehrplan wird vom Land NRW erlassen.
#3843
Grundrechte, Vielfalt und gegenseitiger Respekt Voraussetzung für eine Kooperation zwischen Religions und Weltanschauungsge meinschaften und dem Staat ist die Anerkennung der fundamentalen Verfassungsgüter, der Grundrechte Dritter sowie der Grundprinzipien des freiheitlichen Religionsverfas sungsrechts.
#3844
Von allen Gemeinschaften, die in Kooperation mit dem Staat sind oder treten wollen, erwarten wir, dass sie die positive und negative Religions und Welt anschauungsfreiheit umfassend anerkennen, dass sie die Gleichheit von Frauen und Männern, die Rechte von Minderheiten und die Rechte von Menschen, die ihr Selbst bestimmungsrecht nicht oder nur bedingt wahrnehmen können, ebenso achten wie demokratische Willensbildungsprozesse.
#3845
Wir erwarten, dass sie keinerlei Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, einschließlich Homophobie, Antisemitismus und Islamophobie, dulden.
#3846
Ebenso erwarten wir von allen die Wahrung der Meinungs freiheit und die Akzeptanz von Kritik an religiösen Lehren, Praktiken und Traditionen.
#3847
Politische, ethische oder religiöse Fragestellungen sind in einer freien Gesellschaft Ge genstand eines permanenten öffentlichen Diskurses.
#3848
Wir wollen die Religionsfreiheit und Gleichberechtigung jedes Menschen – gleich welcher Religion oder Weltanschau ung – sicherstellen.
#3849
Zur Religionsfreiheit gehört auch, sich ohne Hindernisse dafür entscheiden zu kön nen, einer Religion nicht mehr anzugehören oder an einer Tradition nicht teilhaben zu wollen.
#3850
Deshalb werden wir die Kirchenaustrittsgebühren abschaffen.
#3851
Zudem ist sicher zustellen, dass die von Bürger*innen dauerhaft veranlasste Änderung ihres Mitglieds status bescheinigt wird.


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