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vom 30.03.2026 PDF
#3855
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Das Land NRW muss allen Menschen in unserem Land gleiche Rechte und Pflichten garantieren.
#3856Daher wird in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage von Verfassungs und Landesrecht auch bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht (IRU) an geboten.
#3857Das Land gewährleistet die wissenschaftliche Ausbildung von Lehrkräften an Universitäten und damit die Ausbildung des Lehrpersonals, das nach Lehrplänen un terrichtet, die in NRW zugelassen sind.
#3858Neben einem weiteren Lehrstuhl in Islamischer Theologie sollte auch ein Lehrstuhl in Alevitischer Theologie eingerichtet werden.
#3859Wir GRÜNE begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung des Kopftuchverbots an Schulen, weil es eine Ungleichbehandlung der verschiedenen re ligiösen Bekleidungen darstellte und somit einseitig Musliminnen anprangerte und diskriminierte.
#3860Darüber hinaus haben wir ein neues verfassungskonformes Schulgesetz gestaltet, das sich gegen jede Indoktrination von Schüler*innen richtet, sei sie politisch oder religiös.
#3861Kirchliches Arbeitsrecht Grundrechte wie die individuelle Religionsfreiheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Privat und Familienleben sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zu Beschäftigungsverhältnissen sowie die diskriminierungsfreie Durchführung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen können mit dem Selbstordnungs und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen als Träger von Betrieben in kirchlicher Träger schaft im Konflikt stehen.
#3862Das kirchliche Arbeitsrecht befindet sich in einer Legitimationskrise.
#3863Daran ändert auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2014 nichts.
#3864Auch wenn die Rechtsprechung den „Dritten Weg“ grundsätzlich stützt, erweist er sich in der Praxis immer wieder als nicht akzeptabel.
#3865Es ist nicht hinnehmbar, dass Beschäftigte in kirch lichen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Kindertageseinrichtungen wegen ihres Privatlebens diskriminiert oder gar gekündigt werden können oder kein Streikrecht ha ben.
#3866Wir GRÜNE unterstützen deshalb gerade auch die innerkirchlichen Stimmen, die das deutlich machen.
#3867Durch Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 9 AGG) und der arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie wollen wir die Ausnahmen für die Religions und Weltanschauungsgemeinschaften auf den Bereich der Verkündigung be schränken und damit den individuellen Rechten Geltung verschaffen.
#3868Für den Bereich des kollektiven Arbeitsrechts fordern wir die Überprüfung des Regelungsgehalts von § 112 Personalvertretungsgesetz und § 118 Abs.
#3869Betriebsverfassungsgesetz.
#3870Dazu soll das Land auf der Bundesebene initiativ werden.
#3871Wir plädieren zudem für einen branchenweiten Tarifvertrag, der allen Anbietern im Sozialsektor gleiche Eintrittsbedingungen sichert und den Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten reduziert.
#3872Wir GRÜNE sind zudem der Meinung: Das Streikrecht ist ein soziales Grundrecht, das mit dem Tendenzschutz und dem kirchlichen Selbstord nungs und Selbstverwaltungsrecht vereinbar ist.
#3873Wir wollen zudem, dass das Betriebs verfassungsgesetz auch im kirchlichen Sektor Anwendung findet.
#3874Einige Regelungen für die kirchlichen Mitarbeitervertretungen gehen über die Regelungen des Betriebsverfas sungsgesetzes sogar hinaus.
#3875Diese wollen wir erhalten.
#3876Sonn und Feiertage Gesetzliche Feiertage sind vom Grundsatz her, ebenso wie Sonntage, Tage der Arbeits ruhe, die der Erholung sowie des familiären und sozialen Miteinanders dienen.
#3877Diese kollektiv freien Tage sind in der Bevölkerung in der Regel allgemein akzeptiert.
#3878Dabei spielt es weder bei den religiösen noch bei den säkularen Feiertagen eine Rolle, welche Bedeutung der Sinngebung der einzelnen Feiertage subjektiv beigemessen wird.
#3879Wir set zen uns daher vor allem aus kulturellen, sozialen und arbeitsethischen Gründen für den Schutz von Sonn und Feiertagen ein.
#3880Es muss Zeiten für die Familie und für Freund*innen, für die religiöse oder weltanschauliche Praxis, für Sport, Freizeit und Kulturveranstaltun gen oder ehrenamtliches Engagement geben.
#3881Deswegen haben wir bei der Novelle des NRW-Ladenöffnungsgesetzes auch den Arbeitsschutz an Sonn und Feiertagen ausge weitet.
#3882Außerdem soll der 8.
#3883Mai zum Gedenk und Feiertag gemacht werden.
#3884An diesem sogenannten „Tag der Befreiung“ wollen wir der Opfer der nationalsozialistischen Verbre chen gedenken und gleichzeitig die Werte der Freiheit und Demokratie stärken.
#3885Auch das NRW-Feiertagsgesetz muss der Pluralität in der Gesellschaft Rechnung tra- gen.
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