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vom 30.03.2026 PDF
#3862
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Das kirchliche Arbeitsrecht befindet sich in einer Legitimationskrise.
#3863Daran ändert auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2014 nichts.
#3864Auch wenn die Rechtsprechung den „Dritten Weg“ grundsätzlich stützt, erweist er sich in der Praxis immer wieder als nicht akzeptabel.
#3865Es ist nicht hinnehmbar, dass Beschäftigte in kirch lichen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Kindertageseinrichtungen wegen ihres Privatlebens diskriminiert oder gar gekündigt werden können oder kein Streikrecht ha ben.
#3866Wir GRÜNE unterstützen deshalb gerade auch die innerkirchlichen Stimmen, die das deutlich machen.
#3867Durch Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 9 AGG) und der arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie wollen wir die Ausnahmen für die Religions und Weltanschauungsgemeinschaften auf den Bereich der Verkündigung be schränken und damit den individuellen Rechten Geltung verschaffen.
#3868Für den Bereich des kollektiven Arbeitsrechts fordern wir die Überprüfung des Regelungsgehalts von § 112 Personalvertretungsgesetz und § 118 Abs.
#3869Betriebsverfassungsgesetz.
#3870Dazu soll das Land auf der Bundesebene initiativ werden.
#3871Wir plädieren zudem für einen branchenweiten Tarifvertrag, der allen Anbietern im Sozialsektor gleiche Eintrittsbedingungen sichert und den Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten reduziert.
#3872Wir GRÜNE sind zudem der Meinung: Das Streikrecht ist ein soziales Grundrecht, das mit dem Tendenzschutz und dem kirchlichen Selbstord nungs und Selbstverwaltungsrecht vereinbar ist.
#3873Wir wollen zudem, dass das Betriebs verfassungsgesetz auch im kirchlichen Sektor Anwendung findet.
#3874Einige Regelungen für die kirchlichen Mitarbeitervertretungen gehen über die Regelungen des Betriebsverfas sungsgesetzes sogar hinaus.
#3875Diese wollen wir erhalten.
#3876Sonn und Feiertage Gesetzliche Feiertage sind vom Grundsatz her, ebenso wie Sonntage, Tage der Arbeits ruhe, die der Erholung sowie des familiären und sozialen Miteinanders dienen.
#3877Diese kollektiv freien Tage sind in der Bevölkerung in der Regel allgemein akzeptiert.
#3878Dabei spielt es weder bei den religiösen noch bei den säkularen Feiertagen eine Rolle, welche Bedeutung der Sinngebung der einzelnen Feiertage subjektiv beigemessen wird.
#3879Wir set zen uns daher vor allem aus kulturellen, sozialen und arbeitsethischen Gründen für den Schutz von Sonn und Feiertagen ein.
#3880Es muss Zeiten für die Familie und für Freund*innen, für die religiöse oder weltanschauliche Praxis, für Sport, Freizeit und Kulturveranstaltun gen oder ehrenamtliches Engagement geben.
#3881Deswegen haben wir bei der Novelle des NRW-Ladenöffnungsgesetzes auch den Arbeitsschutz an Sonn und Feiertagen ausge weitet.
#3882Außerdem soll der 8.
#3883Mai zum Gedenk und Feiertag gemacht werden.
#3884An diesem sogenannten „Tag der Befreiung“ wollen wir der Opfer der nationalsozialistischen Verbre chen gedenken und gleichzeitig die Werte der Freiheit und Demokratie stärken.
#3885Auch das NRW-Feiertagsgesetz muss der Pluralität in der Gesellschaft Rechnung tra- gen.
#3886Es geht darum, einen respektablen Ausgleich zwischen der Rücksichtnahme auf eine religiöse Praxis auf der einen und individueller Freiheit auf der anderen Seite zu schaffen.
#3887Deswegen plädieren wir für eine Novelle des Feiertagsgesetzes, die an „stil len“ Feiertagen das bestehende, generelle Verbot von Kultur und Tanzveranstaltungen überwindet.
#3888Außerdem wollen wir, dass Angehörigen religiöser Minderheiten ein indi vidueller Feiertag ermöglicht wird – sowohl in der Schule wie auch im Arbeitsleben.
#3889Ablösung der Staatsleistungen Wir GRÜNE wollen den seit 1919 nicht umgesetzten Verfassungsauftrag zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen umsetzen.
#3890Als laufende Entschädigungszahlung für die Säkularisierung kirchlichen Eigentums Anfang des 19. Jahrhunderts stellen sie eine dauerhafte Verflechtung staatlicher und kirchli cher Finanzen dar.
#3891Den Weg zur Ablösung der Staatsleistung wollen wir im Dialog mit den Kirchen vorbereiten.
#3892Hierzu ist zunächst die staatliche Seite gefragt, als Auftakt für einen transparenten Prozess Vorschläge zu entwickeln und die Grundsätze bundesge setzlich hierfür aufzustellen.
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