Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 14.03.2026 PDF
#501
Damit es jedoch gelingt, müssen wir unser Stromsystem mit den erneuerbaren Ener gien als Basis neu aufstellen.
#502
Mit Sonne und Wind als Grundpfeiler brauchen wir Er gänzungen, die fluktuierende Stromproduktion und schwankenden Stromverbrauch miteinander in Einklang bringen.
#503
Dafür ist der Dreiklang von flexiblen Lasten, inno vativem Netzausbau und Speicherung die entscheidende Grundlage.
#504
Wir wollen NRW deshalb zur Nr.
#505
in der Forschung, technischen Entwicklung, Demonstration und Markt einführung von neuen zukunftsfähigen und nachhaltigen Technologien machen.
#506
Die Bundesregierung bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv, daher können die gesetzten NRW-Ziele voraussichtlich erst später als beabsichtigt erreicht werden.
#507
Gleichwohl halten wir Kurs: Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent des Stromver brauchs in NRW aus den erneuerbaren Energien stammen.
#508
Dazu soll die Windstromproduktion bis zum Jahr 2020 15 Prozent und bis 2030 30 Prozent zum Stromverbrauch beitragen.
#509
Die Windenergie hat in Nordrhein-Westfalen das größte Potenzial aller erneuerba ren Energien.
#510
Wir wollen den Ausbau und das Repowering von Windenergieanlagen weiterhin durch einen aktuellen Windenergieerlass, aktuelle Leitfäden für bestimmte Teilbereiche und ein gutes Beratungs und Mediationsangebot unterstützen.
#511
Wir wollen durch Informationen, Beratung und Dialogangebote die Akzeptanz, insbesondere von Windenergieanlagen, vor Ort unterstützen.
#512
Dabei bieten besonders Bürger*innenwind parks eine Möglichkeit, die lokale Akzeptanz zu stärken.
#513
Dort, wo es sinnvoll ist, wollen wir Windenergie im wirtschaftlich genutzten Wald unter Berücksichtigung der ökologi schen Funktionen des Waldes weiter vorantreiben.
#514
Wir wollen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen sowohl auf Eigenheimen als auch auf Mietshäusern und gewerblich genutzten Gebäuden weiter forcieren.
#515
Ohne weitere Flächenversieglung ist es so möglich, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen.
#516
Freiflächen-Solaranlagen sollen auf Altdeponien, Altlastenflächen, Konversions oder Brachflächen sowie entlang von Infrastrukturachsen konzentriert werden.
#517
Hier haben wir im Landesentwicklungsplan NRW sinnvolle Kriterien vorgegeben, die wir anwenden wollen.
#518
Neben Sonne und Wind als den tragenden Säulen der Energiewende in Deutschland sind auch alle anderen erneuerbaren Energien wichtig, um das Ziel einer 100-prozenti gen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien zu erreichen.
#519
Darum wollen wir den Biomasseanbau in Einklang mit einer nachhaltigen, biologi- schen Landwirtschaft bringen und unterstützen die Nutzung von Grünschnitt und Le bensmittelabfällen in Biomasseanlagen.
#520
Außer für die Nutzung der Abwärme müssen die Biomasseanlagen technisch so ausgestattet werden, dass sie flexibel Strom in das Netz einspeisen.
#521
Denn als einzige Erneuerbare Energie kann Biomasse flexibel auf die fluktuierende Einspeisung der Photovoltaik und Windenergieanlagen reagieren.
#522
Auch die überschaubaren Potenziale der Wasserkraft in Nordrhein-Westfalen leisten ihren Beitrag zum Strommix der Zukunft.
#523
Wir wollen Wasserkraftstandorte unter ökolo gischen Aspekten weiterentwickeln, so dass die Anforderungen der Wasserrahmenricht linie umgesetzt werden können.
#524
Die Geothermie kann besonders bei der Wärmegewinnung eine wichtige Rolle über nehmen und in Verbindung mit Wärmenetzen auch über den direkten Standort hinaus Wärme zur Verfügung stellen.
#525
Dabei gilt für uns, dass der Grundwasserschutz oberste Priorität haben muss.
#526
Der Ausbau erneuerbarer Energien und der Erhalt der biologischen Vielfalt NRWs ge hören für uns untrennbar zusammen.
#527
Denn der Erhalt der Biodiversität, die Ökologie und die Energieversorgung der Zukunft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
#528
Viel mehr zeigen wir, dass der Grundgedanke von Energiegewinnung im Einklang mit der Na tur keine Utopie, sondern realistisch ist.
#529
Mit der Fortführung des „EnergieDialog.
#530
NRW“ und der Möglichkeit zu Beratung und Mediation unterstützen wir die Auflösung von Konflik ten zwischen Anwohner*innen, Naturschutz und erneuerbaren Energien.
#531
Die bestehenden Leitfäden des Artenschutzes wollen wir als Unterstützung für Kommunen und Antragstel ler*innen kontinuierlich weiterentwickeln und an die neuesten Erkenntnisse anpassen.


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