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Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1205
Die hohe Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention muss ebenso wie die der Rehabilitation in den Versorgungsstrukturen umgesetzt werden.
#1206
Die Interessen von Patientinnen, Patienten und Versicherten müssen Vorrang erhalten.
#1207
Das System wird dominiert von den unterschiedlichen Versicherungen und denjenigen, die Leistungen erbringen.
#1208
Mehr Partizipation von Patienten, Patientinnen und Versicherten bei Planung, Ausgestaltung und Kontrolle des Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesundheitssystems ist notwendig.
#1209
Sie müssen Partner und Partnerinnen auf Augenhöhe werden.
#1210
Nur ein gleichberechtigtes „Dreieck”, das sie mit Gesundheitsberufen und Kassen bilden, wird das Gesundheitssystem langfristig sichern.
#1211
Das erfordert, die notwendigen finanziellen, institutionellen und individuellen Voraussetzungen für eine reelle Partnerschaft mit den anderen Akteuren und Akteurinnen in der politischen Gestaltung herzustellen und zu verbessern.
#1212
Vorhandene Ansätze der Selbstorganisation, wie sie zum Beispiel in der Selbsthilfebewegung bestehen, müssen gestärkt werden.
#1213
Die Rechte der Patienten und Patientinnen müssen weiterentwickelt und in einem Schutzgesetz zusammengefasst werden.
#1214
Patienten und Patientinnen muss durch unabhängige institutionalisierte Beratung die Inanspruchnahme geltenden Rechts erleichtert werden.
#1215
Im Sinne einer Stärkung lokaler Demokratie sollen verstärkt Aufgaben auf die regionalen und örtlichen Ebenen delegiert werden.
#1216
Im Zentrum dieser Aufgabe steht für uns ein an Bürgern und Bürgerinnen orientierter öffentlicher Gesundheitsdienst und unabhängige Gesundheitszentren (nach WHO).
#1217
Hierarchien, Sektorisierungen und Abhängigkeiten im Gesundheitswesen müssen abgebaut, partnerschaftlicher Umgang und das Verständnis füreinander verbessert werden.
#1218
Die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe müssen durch stärkere inhaltliche wie finanzielle Autonomie aufgewertet werden.
#1219
Wir wollen eine menschlichen Bedürfnissen entsprechende, bedarfsgerechte, leistungsfähige und effektive Versorgung durch integrierte, kooperative und berufsübergreifende Angebote erreichen.
#1220
Die Vergütung der Leistungserbringer muss leistungsund ergebnisorientiert und für Patienten, Patientinnen und Versicherte nachvollziehbar geschehen.
#1221
Eine wohnortnahe stationäre wie ambulante Versorgung muss gesichert bleiben.
#1222
Psychisch und somatisch erkrankte Menschen müssen endlich gleichgestellt werden.
#1223
Für psychisch kranke Menschen muss eine umfassende gemeindepsychiatrische Versorgung im Sinne der Psychiatrie-Enquete selbstverständlich werden.
#1224
Wir wollen eine wesentliche Stärkung der sprechenden Medizin.
#1225
Kern der gesundheitlichen Versorgung muss der persönliche Umgang „von Mensch zu Mensch“ bleiben.
#1226
Verbesserungen insbesondere im pflegerischen Bereich sind notwendig.
#1227
Wir setzen uns dafür ein, 83 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dass auch Leistungen der besonderen Therapierichtungen solidarisch finanziert werden.
#1228
Ein Schwerpunkt dabei ist auf die Gesundheitserziehung für Kinder und den Ausbau der Gesundheitsberatung und öffentlicher Gesundheitsinformationsdienste zu legen, um die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Betroffenen zu stärken.
#1229
Bei der Förderung von Gesundheit geht es um die Senkung krankheitsverursachender und die Stärkung gesundheitsförderlicher Faktoren – und damit langfristig auch um Kostensenkung.
#1230
Prävention in diesem Sinne ist als Kern nachhaltiger Gesundheitspolitik eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe.
#1231
Eine stärkere Orientierung der Gesundheitspolitik auf gemeinsame Gesundheitsziele ist überfällig.
#1232
Zudem sind die Angebote und Hilfen stärker an den Bedürfnissen einzelner Zielgruppen (z.
#1233
Alte und chronisch Kranke, Kinder und Jugendliche, Migrantinnen und Migranten) auszurichten.
#1234
Negativen gesundheitlichen Auswirkungen von sozialer Benachteiligung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, muss über ein interdisziplinäres Angebot an Prävention und Förderung u.
#1235
in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie einer sozial-räumlich ausgerichteten Gesundheits- und Familienhilfe entgegengewirkt werden.


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