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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1277
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Wir wollen die realistischen Chancen für die Heilung von Menschen nutzen und fördern.
#1278Aber wir lehnen die Zielsetzung ab, mit Hilfe der Gentechnik den „perfekten Menschen“ zu erschaffen.
#1279Unser Maßstab ist die Individualität jedes Menschen, nicht seine Angepasstheit an vermeintliche Normen der körperlichen „Gesundheit“, „Fitness“ oder „Schönheit“.
#1280Jede Form von Forschung und Anwendung der Gentechnik messen wir am Menschenwürdebegriff des Grundgesetzes, für den das menschliche Leben von Anfang an schützenswert ist und nicht instrumentalisiert werden darf.
#1281Verbrauchende Embryonenforschung lehnen wir ab.
#1282Gesundheitsforschung und Biotechnologie gehen weit über die Gentechnik hinaus und bieten auch außerhalb der Gentechnik große Chancen, die genutzt werden sollten.
#1283Die Nutzung vielfältiger Ansätze gewährleistet zudem, dass keine einseitigen Abhängigkeiten von einer bestimmten Technologie entstehen.
#1284Forschungsvielfalt stellt daher einen Wert an sich dar.
#1285Das muss sich auch in der Forschungsförderung niederschlagen.
#1286Um die Risiken der Gentechnologie zu begrenzen und ihre Protagonisten in die Verantwortung für ihr Handeln zu nehmen, fordern wir wirksame haftungsrechtliche Regeln und die Pflicht zur Deckungsvorsorge für Unternehmen und Forschungsinstitute, die grüne oder rote Gentechnologie betreiben.
#1287Individuelle genetische Daten müssen geschützt werden.
#1288Mit dem Wunsch, genetische Informationen über sich selbst zu erhalten, muss ein Recht auf Nichtwissen korrespondieren.
#1289Die Freiwilligkeit der Genomanalyse und der Schutz der Vertraulichkeit müssen Vorrang vor etwaigen wirtschaftlichen Interessen haben.
#1290Auch bei der Privatisierung und Kommerzialisierung des genetischen Erbes müssen strikte Grenzen gezogen werden.
#1291Wir 87 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen Patentrechte auf Gene, genetisch manipulierte Pflanzen und Tiere oder gar auf Teile des menschlichen Körpers ab.
#1292Patente soll es ausschließlich für gentechnische Forschungsverfahren und anwendungsbezogene Gentechniken geben.
#1293Weder bei arbeitsvertraglichen noch bei versicherungsvertraglichen Beziehungen dürfen Gentests durchgeführt oder das Wissen aus bereits durchgeführten Tests genutzt werden.
#1294Behinderungsgerecht: Es ist normal, verschieden zu sein Eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit einer körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung am Leben der Gemeinschaft, ihre Chancengleichheit und das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sind die Leitprinzipien bündnisgrüner Behindertenpolitik.
#1295Neben einem leistungsfähigen Rehabilitationsrecht, das mit seinen Nachteilausgleichen ständig weiterentwickelt und wandelnden Anforderungen angepasst werden muss, soll vor allem durch Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene der rechtliche Rahmen verbessert werden, innerhalb dessen sich Selbstbestimmung und Teilhabe entwickeln können.
#1296Alle Lebensbereiche der Gesellschaft müssen schrittweise barrierefrei werden, damit sie auch für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sind.
#1297Barrierefreiheit bedeutet nach unserem Verständnis nicht nur Stufenlosigkeit, sondern die Nutzbarkeit für alle Menschen mit und ohne Behinderung, unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung.
#1298Der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung in der traditionellen Behindertenpolitik wollen wir auf allen Ebenen entgegenwirken.
#1299Der Vorrang ambulanter vor stationärer Pflege soll wirksamer verankert und umgesetzt werden, um einer Aussonderung grundsätzlich entgegenzuwirken.
#1300Das Heimsystem gehört auf den Prüfstand.
#1301Auch Menschen mit Behinderungen müssen sich wirklich für ein Leben zu Hause entscheiden können.
#1302Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt auch für Menschen mit Behinderung ohne Einschränkungen.
#1303Bei den modernen Bio- und Gentechnologien, der Organtransplantati- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN on, der Diskussion über Forschungsmaßnahmen ohne wirksame Einwilligung der „Beforschten“ geraten diese Rechte immer wieder in Gefahr.
#1304Sie müssen Vorrang haben vor einem allgemeinen Forschungsinteresse oder Nützlichkeitserwägungen.
#1305Grundrechte sind nicht teilbar.
#1306Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsleben muss weiter verstärkt werden.
#1307Neue Informationstechnologien bieten auch neue Chancen für eine berufliche Tätigkeit Behinderter.
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