Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1501
Grundvoraussetzung ist die internationale Kompatibilität von Abschlüssen.
#1502
Der Anteil der Arbeitsplätze für AkademikerInnen in der Wissensgesellschaft wird weiter steigen.
#1503
Die Hochschulen müssen deshalb ihre Qualität als leistungsfähige und attraktive Ausbildungsstätte unter Beweis stellen und zukunftsfähige Studien- 101 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gänge entwickeln.
#1504
Zukunftsfähige Studiengänge sind problemorientiert und interdisziplinär.
#1505
Sie befähigen Studierende komplexe Sachverhalte zu durchleuchten und innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
#1506
Eine Engführung der Hochschulausbildung auf einzelne Berufsbilder steht dem entgegen.
#1507
Eine stärkere Modularisierung des Studienangebots erlaubt den Studierenden eine flexiblere Gestaltung ihres Studiums, erleichtert den interdisziplinären Zuschnitt der Ausbildung und stärkt die Hochschulen als Standorte der Weiterbildung.
#1508
Weiterbildung und Qualifizierung Gegenwärtig vergrößert Weiterbildung die schichtspezifische Qualifizierungskluft, statt sie zu verringern.
#1509
Je höher die schulische bzw.
#1510
berufliche Qualifikation, desto höher die Weiterbildungsbeteiligung.
#1511
Geringerqualifizierte sind in der Weiterbildung unterrepräsentiert, das gilt für innerbetriebliche Fortbildungen genauso wie für die Angebote von freien Bildungsträgern.
#1512
Neugier und Offenheit für neue Ideen sind ebenso wenig an eine bestimmte Altersstufe gebunden wie die Fähigkeit sich ausund weiterzubilden.
#1513
Wir setzen uns daher für die durchgehende Einbeziehung älterer Menschen in den Weiterbildungsprozess ein.
#1514
Allgemeine und die berufliche Weiterbildung sind gleichwertig.
#1515
Die Teilhabe an Weiterbildungsangeboten muss flächendeckend gewährleistet werden.
#1516
Regionale Netzwerke zwischen öffentlichen Bildungseinrichtungen, freien Trägern, Unternehmen, Städten und Gemeinden sollen die vorhandenen Kapazitäten bündeln und flexibel miteinander kombinieren.
#1517
Kompatibilität und Anerkennung erbrachter Leistungen muss auch auf europäischer Ebene gewährleistet werden.
#1518
Wir setzen uns für die europaweite Zertifizierung von Weiterbildungsangeboten ein.
#1519
Damit wird ein wichtiger Baustein für ein vereintes Europa verwirklicht, in dem der Mobilität der Menschen keine künstlichen Grenzen gesetzt werden.
#1520
Der Erwachsenenbildung, gerade der politischen, der kulturellen und werteorientierten, geben wir großes Gewicht.
#1521
Als zukunftsträchtigen Weiterbildungsträger sehen wir die Hochschulen an.
#1522
Sie sind die Orte, an denen die Relevanz und Güte des gesellschaftlichen Wissens am besten bewertet wer- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den können.
#1523
Hochschulen besitzen die Möglichkeit, ausdifferenzierte Weiterbildungskurse auf akademischem Niveau anzubieten.
#1524
Die Voraussetzungen hierfür sind gut, da sie zum einen über ein breites Spektrum wissenschaftlicher Inhalte, zum anderen über das Know-how sowie über die notwendige technische Ausstattung verfügen.
#1525
Darüber hinaus können die Hochschulen durch Weiterbildungsangebote zusätzliche Einnahmen erwirtschaften, mit denen sie ihr Angebot erweitern und damit die Konturen des eigenen Hochschulprofils schärfen können.
#1526
Qualifizierung muss integraler Bestandteil von Programmen der Arbeitsmarktpolitik und der Wirtschaftsförderung werden.
#1527
Es geht darum, den Menschen zu ermöglichen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Berufskompetenzen selbst weiterentwickeln zu können und dabei möglichst praktische Erfahrungen an konkreten Aufgaben zu gewinnen und nicht, möglichst viele Menschen in „Maßnahmen unterzubringen“.
#1528
Deshalb setzen wir uns für erweiterte Lernmöglichkeiten am Arbeitsplatz ein.
#1529
Der Abbau einfacher zugunsten höherqualifizierter Tätigkeiten erfordert vor allem gezielte Qualifizierungsanstrengungen bei Niedrigqualifizierten und Ungelernten.
#1530
Trotz staatlicher Finanzierungshilfe bleibt die berufliche Weiterbildung vorrangige Aufgabe der Unternehmen und der Beschäftigten selbst.
#1531
Hier sind die Tarifparteien gefordert, über Rahmenvereinbarungen in Tarifverhandlungen Vorgaben zu entwickeln.


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