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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1822
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Mit der Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit hat der demokratische Rechtsstaat ein- für allemal darauf verzichtet, die Bürgerinnen und Bürger weltanschaulich festzulegen.
#1823Er respektiert und schützt das Recht der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft, entsprechend ihrem Glauben zu leben und ihre religiöse Praxis, entsprechend den Wahrheiten ihres Glaubens ohne staatliche Einmischung frei zu gestalten.
#1824Der demokratische Rechtsstaat gewährleistet die Anerkennung der demokratischen und republikanischen Verfassung durch die Religionsgemeinschaften.
#1825Der Staat respektiert und schützt zugleich das Recht, keinen Glauben zu haben und sich im öffentlichen Raum keinem Glauben unterordnen zu müssen.
#1826Wir Bündnisgrüne unterstützen die Trennung von Kirche und Staat.
#1827Die erreichte Trennung von Kirche und Staat ist eine grundlegende Voraussetzung für die positive Rolle von Kirchen- und Religionsgemeinschaften als wichtigen Kräften der Zivilgesellschaft.
#1828Dies gilt für die christlichen Kirchen, aber auch für die israelitische Kultusgemeinde sowie andere Religionsgemeinschaften.
#1829In vielen Fragen haben wir Bündnisgrüne Kirchen als wertvolle Bündnispartner erlebt.
#1830Dazu gehört insbesondere der 121 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ökumenische Prozess für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung.
#1831Dazu gehört das Eintreten gegen Fremdenfeindlichkeit, für internationale Gerechtigkeit und nicht zuletzt auch das ethische Engagement in Fragen der modernen Gentechnik.
#1832Gerade angesichts der Globalisierung setzen wir uns für die Förderung des Dialogs zwischen den Religionen ein.
#1833Wir wenden uns gegen jeden Versuch, Religionsgemeinschaften zu diskriminieren oder sie aus dem religiösen Pluralismus unserer Kultur hinauszudefinieren.
#1834Das gilt auch für den Islam, der die europäische Geschichte durch seine Beiträge zur Bewahrung des europäischen Erbes mit geprägt hat.
#1835Partei des Pluralismus Unser Demokratieverständnis zielt auf eine pluralistische Gesellschaft, in der unterschiedliche Lebensformen und Lebensstile Platz haben.
#1836An die Stelle von Unterordnung und Assimilation setzen wir Selbstbestimmung und kulturelle Freiheit.
#1837Die Interkulturalität moderner Gesellschaften ist eine Chance für ihre Bürgerinnen und Bürger.
#1838Unser Bekenntnis zu Pluralismus der Lebensstile und zur Verschiedenheit der Menschen schließt die Forderung nach Gleichheit in den Rechten für alle ein.
#1839berwindung von Diskriminierungen ist eine Aufgabe von Gesellschaft und Rechtspolitik.
#1840Die Welt ist kleiner geworden – und damit der Austausch und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Kulturen und Traditionen leichter.
#1841Die nationalen Barrieren verlieren an Bedeutung und neue kulturelle Horizonte öffnen sich.
#1842Die urbanen Zentren haben die Chance, zur Plattform für ein weltoffenes Zusammenleben in Vielfalt zu werden.
#1843Wir wollen die verschiedenen selbst gewählten Lebensformen rechtlich schützen und ihnen zu tatsächlicher Anerkennung verhelfen.
#1844Dies ist wesentliche Voraussetzung der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
#1845Lesben und Schwule in die Mitte der Gesellschaft Niemand darf wegen seiner oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt und ausgegrenzt werden.
#1846Wir setzen uns seit unserer Gründung mit viel Erfolg für Lesben und Schwule ein.
#1847Diese haben einen Anspruch auf gleiche Rechte für ihre Lebensweisen, verbunden mit einem wirksamen Schutz vor Ungleichbe- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN handlung und Diskriminierung.
#1848Partnerschaften von Lesben und Schwulen müssen, auch dort wo Kinder sind, rechtlich vollständig gleichgestellt werden.
#1849Junge Lesben und Schwule bedürfen eines besonderen Schutzes im Coming-out und einer besonderen Förderung.
#1850Die Geschichte der Ausgrenzung und Verfolgung muss lückenlos aufgearbeitet werden.
#1851Verfolgung muss auch hier zu Entschädigung führen.
#1852Menschen mit Behinderung gleichstellen Menschen mit Behinderung muss eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft ermöglicht werden.
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