Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1897
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit sind Grundlage der freien Wahl der Lebensform.
#1898
Die Grundrechte müssen dem gesellschaftlichen Wandel folgend ausgebaut werden.
#1899
Aber die Grundrechte sind für die Bürgerinnen und Bürger nur dann etwas wert, wenn ausreichende Verfahren zu ihrer Durchsetzung existieren.
#1900
Dabei ist der Status der Rechtssprechung als gleichwertige dritte Staatsgewalt zu sichern.
#1901
Die Unabhängigkeit der Richter darf ebenso wenig wie die Ermittlungsarbeit der Staatsanwälte durch Einfluss der Regierungen auf Einstellungen und Beförderungen gefährdet werden.
#1902
Wir verteidigen den Rechtsstaat gegen seine Feinde und nehmen weder „national befreite Zonen“ der Rechtsextremen noch sonstige „rechtsstaatsfreie“ Räume hin.
#1903
In der Bekämpfung politisch oder religiös motivierter Gewalt muss die gesellschaftliche Auseinandersetzung eine tragende Rolle spielen.
#1904
Die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit – insbesondere der Schutz vor Gewalt – gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates.
#1905
Die Bekämpfung der Gewaltkriminalität, von Wirtschafts- und Umweltstraftaten ist daher ein bündnisgrünes Anliegen.
#1906
Hierzu gehören auch wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, gegen den Missbrauch von Kindern und gegen die Verbreitung von Kinderpornografie.
#1907
Eine Politik der Gewaltvermeidung umfasst Maßnahmen zur Si- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN cherheit im Stadtteil durch eine veränderte Infrastruktur- und Kulturpolitik.
#1908
Wir wollen den öffentlichen Raum beleben und verstärkt Orte der Begegnung und des kulturellen Austauschs schaffen.
#1909
Lebensqualität ist nicht vorstellbar ohne das Gefühl von Sicherheit.
#1910
Eine einzige Straftat kann das Lebensglück eines Menschen zerstören.
#1911
Zahlreiche Politikbereiche wie die Kinder-, Jugend- und Sozialpolitik tragen zur Prävention bei.
#1912
Die Bildungsund Ausbildungspolitik sowie die Teilnahme am Erwerbsleben und die soziale Sicherheit sind wichtig zur Verhinderung von Kriminalität.
#1913
Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist auch die Veränderung gesellschaftlicher Rollenbilder und von Machtverteilung ein wesentlicher Aspekt langfristiger Prävention.
#1914
Polizei und Justiz müssen durch rasche Tataufklärung, Täterermittlung und angemessene Sanktionen zum Schutz der Bevölkerung beitragen.
#1915
Im Zusammenwirken von Bürgerinnen und Bürgern mit Kommunen und einer bürgernahen Polizei lassen sich Sicherheit und Sicherheitsgefühl erhöhen.
#1916
Der Opferschutz muss ausgebaut und der Strafvollzug menschenwürdig und am Ziel der Resozialisierung orientiert gestaltet werden.
#1917
Die bisherige Drogenpolitik der generellen Strafverfolgung von Konsumenten ist gescheitert, sie muss beendet werden.
#1918
Ein unkontrollierbarer Schwarzmarkt verschlimmert die Probleme nur.
#1919
Wer Probleme mit Drogenkonsum hat, braucht Hilfe, nicht Strafe.
#1920
Viele andere, meist Cannabiskonsumenten, werden durch Verbote nur schikaniert und kriminalisiert.
#1921
Deshalb setzen wir auf ein gutes Hilfesystem, das sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert und Selbsthilfestrukturen unterstützt.
#1922
Risikominimierung und bewusster Umgang mit allen Drogen – also auch Alkohol und Tabak – sind dabei maßgebend.
#1923
Wir setzen uns für eine Legalisierung von weichen Drogen wie Haschisch und Marihuana ein.
#1924
Dem Schutz der Grundrechte kommt im Strafrecht und im Strafprozess besondere Bedeutung zu.
#1925
Die Gesetzesverschärfungen der Vergangenheit sind daher zu überprüfen und zu korrigieren.
#1926
Kriminalpolitik muss ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Prävention, Intervention und Repression sein.
#1927
Ein einseitiges Setzen auf Repressionen macht das Land nicht sicherer.


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