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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1919
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Wer Probleme mit Drogenkonsum hat, braucht Hilfe, nicht Strafe.
#1920Viele andere, meist Cannabiskonsumenten, werden durch Verbote nur schikaniert und kriminalisiert.
#1921Deshalb setzen wir auf ein gutes Hilfesystem, das sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert und Selbsthilfestrukturen unterstützt.
#1922Risikominimierung und bewusster Umgang mit allen Drogen – also auch Alkohol und Tabak – sind dabei maßgebend.
#1923Wir setzen uns für eine Legalisierung von weichen Drogen wie Haschisch und Marihuana ein.
#1924Dem Schutz der Grundrechte kommt im Strafrecht und im Strafprozess besondere Bedeutung zu.
#1925Die Gesetzesverschärfungen der Vergangenheit sind daher zu überprüfen und zu korrigieren.
#1926Kriminalpolitik muss ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Prävention, Intervention und Repression sein.
#1927Ein einseitiges Setzen auf Repressionen macht das Land nicht sicherer.
#1928Durch Entkriminalisierung von Bagatelldelikten kann die Justiz entlastet 127 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden.
#1929Die Befugnisse der Geheimdienste müssen zurückgedrängt werden.
#1930Ihre Arbeit muss einer stärkeren rechtsstaatlichen Kontrolle unterworfen werden.
#1931Medien als vierte Säule der Demokratie Medien sind von größter Bedeutung für eine lebendige Demokratie.
#1932Sie bedürfen garantierter Freiheit, aber auch besonderer Vorkehrungen, um ihrem Verfassungsauftrag gerecht werden zu können.
#1933Medien dürfen nie allein als wirtschaftliche Unternehmung behandelt werden.
#1934Gleichzeitig dürfen sich politische und publizistische Macht nicht vermischen.
#1935Wir setzen uns für publizistische Vielfalt ein.
#1936Unabdingbar dafür ist eine finanziell gesicherte, entwicklungsfähige öffentlich- rechtliche Säule des Rundfunksystems als Gegengewicht zu den hochkonzentrierten kommerziellen Medienunternehmen.
#1937Der fortschreitenden Konzentration bei den elektronischen und den Printmedien ist durch eine Weiterentwicklung des Kartellrechts auf nationaler und europäischer Ebene entgegenzuwirken.
#1938Medien folgen immer stärker den verfeinerten Strategien des Marketings.
#1939Um den souveränen Umgang mit ihnen zu ermöglichen, muss die Medien-Kompetenz der NutzerInnen vom Kindesalter an gefördert werden.
#1940Nichtkommerzielle Angebote insbesondere für Kinder in allen Medien müssen gesetzlich gesichert werden.
#1941Technologische Entwicklung und informationelle Selbstbestimmung Mit der technologischen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Informations- und Biotechnologien, stellen sich neue Herausforderungen an die Bürger- und Menschenrechte.
#1942Die zunehmende Geschwindigkeit des Austauschs von Informationen und die fortschreitenden technischen Entwicklungen führen dazu, dass es immer schwerer zu durchschauen und zu kontrollieren ist, welche Daten ausgetauscht werden, abgeglichen werden und von Unbefugten eingesehen werden können.
#1943Damit wird die Bedeutung des Datenschutzes noch größer.
#1944Die informationelle Selbstbestimmung muss mit wirksamem rechtlichen und technischen Datenschutz gesichert werden.
#1945Hierzu Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehören Maßnahmen staatlicher Aufsicht und Kontrolle ebenso wie die Förderung des Selbstschutzes der Betroffenen, die Realisierung von Verarbeitungstransparenz und die Etablierung von Marktmacht der Verbraucherinnen und Verbraucher bei wirtschaftlicher Datenverarbeitung.
#1946Die medizinischen Fortschritte sind besonders augenfällig im Bereich der genetischen Diagnostik.
#1947Die frühzeitige Erkennung von Krankheiten und die präzisere Bestimmung der Ursachen sind positive Entwicklungen, die darauf gerichtete Forschung soll unterstützt werden.
#1948Genetische Tests, die in die Zukunft gerichtet sind, haben aber einen ambivalenten Charakter, wenn für prognostizierte Krankheiten keine Heilungschancen gegeben sind oder die Ergebnisse nur in statistischen Korrelationsaussagen bestehen, die letztlich doch nichts über die persönliche Zukunft aussagen.
#1949Um Diskriminierung zu verhindern, darf die Analyse von Erbanlagen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen zugelassen werden.
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