Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2071
Jungen- und Männerarbeit muss auch darauf ausgerichtet sein, partnerschaftliche Erziehungs- und Rollenmodelle einzuüben.
#2072
Auch und gerade hier zeigt sich, wie notwendig neue männliche Leitbilder für eine geschlechtergerechte Gesellschaft sind.
#2073
Wir fordern neben einer konsequenten Strafverfolgung auch therapeutische Maßnahmen und Beratungsangebote für Täter.
#2074
Beratungs- und Therapieangebote für Täter auszubauen und zu fördern, die sich am jeweiligen Grad der Gewaltbereitschaft und -ausübung orientieren, halten wir für künftig unabdingbar.
#2075
Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eine menschenrechtlich orientierte Politik machen wir auch im Fall von Frauenhandel zum Maßstab bündnisgrüner Politik.
#2076
Gehandelte Frauen haben ein Recht auf professionelle Beratungs-, Therapie- und Traumabehandlungen sowie Zufluchtsmöglichkeiten.
#2077
Die professionellen Assistenzen von Fachberatungsstellen wollen wir fördern.
#2078
Gehandelte Frauen und ihre Kinder müssen Zugang zu juristischer Beratung und Begleitung, zu Bildung und Ausbildung, zum Arbeitsmarkt und zur gesundheitlichen Versorgung haben.
#2079
Gerade gehandelte Frauen als Opfer von Menschenrechtsverletzungen wollen wir vor jeder weiteren Diskriminierung bewahren, wie vor Abschiebehaft, unfreiwilliger Rückkehr oder Abschiebung.
#2080
Der Schutz gehandelter Frauen und ihre Sicherheit stehen für unsere Politik an erster Stelle.
#2081
Wie allen MigrantInnen müssen ihnen sämtliche Integrationsangebote offen stehen.
#2082
Gewalt im öffentlichen Bereich betrifft auch Männer.
#2083
In der öffentlichen Wahrnehmung treten Männer meist nur als Täter in Erscheinung.
#2084
Dass sie in vielen Fällen Opfer dieser Gewalt werden, wird weitgehend ignoriert.
#2085
Geschlechtergerechte Politik richtet den Blick auf Gewalt gegen die Geschlechter.
#2086
Hier müssen geschlechtsspezifische Zuschreibungen korrigiert werden.
#2087
Nur dann können wirksame Strategien entwickelt werden, Gewalt präventiv zu begegnen.
#2088
Abtreibung, Fortpflanzungsmedizin und körperliche Unversehrtheit Wir wollen das Recht der Mädchen und Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben sichern und fördern.
#2089
Deshalb werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass das Recht der Frauen, sich selbstbestimmt und ohne äußeren Druck für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gewahrt bleibt.
#2090
Ein wichtiger Schritt dazu ist, die Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern zu verbessern.
#2091
Auch eine strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen ist kein geeigneter Weg, Entscheidungen für das Leben mit Kindern zu fördern.
#2092
Keine Frau entscheidet über eine Abtreibung ohne große Konflikte.
#2093
Keine Frau soll durch die soziale und materielle Situation oder durch ausgeübten Druck von außen in ihrer freien Entscheidung beeinträchtigt werden.
#2094
Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aus den Fortschritten in der Fortpflanzungsmedizin ergeben sich grundlegende ethische Probleme und Konflikte.
#2095
Die immer weiter verfeinerten Methoden der Diagnostik und des Zugriffs auf das Ungeborene werden Frauen und Paaren, die Eltern werden wollen, als Zugewinn an Wahlfreiheit und Selbstbestimmungsmöglichkeiten angeboten.
#2096
Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik stellen Frauen vor neue Entscheidungsmöglichkeiten, die weit über die Entscheidung, eine Schwangerschaft auszutragen oder nicht, hinausgehen.
#2097
Das Recht, eine Schwangerschaft abzubrechen, droht sich auf diese Weise in eine Pflicht zum Schwangerschaftsabbruch umzukehren, wo immer eine mögliche Behinderung diagnostiziert wurde.
#2098
Moderne Reproduktionstechnologie und die Forschung an embryonalen Stammzellen bedrohen zusätzlich das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen; zunehmend laufen Frauen als Eizellenlieferantinnen oder Spenderinnen von Embryonen Gefahr, zum Spielball medizinischer, wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Interessen zu werden.
#2099
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN lehnen daher jede Herstellung von Embryonen zu anderen Zwecken als der Herbeiführung einer Schwangerschaft ab.
#2100
Das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frau umfasst das Recht, prädikative Gentests während oder vor der Schwangerschaft abzulehnen, und auch das Recht, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden.
#2101
Das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit muss auch hier eingehalten werden.


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