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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2317
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Deshalb wollen wir die Rolle der Europäischen Kommission wie auch der Parlamentarierinnen und Parlamentarier stärken.
#2318Der/die PräsidentIn der Kommission soll durch direkte Wahl oder durch Wahl im Europäischen Parlament legitimiert werden.
#2319Die notwendigen institutionellen, strukturellen und finanzpolitischen Reformen der Europäischen Union müssen dazu führen, Europa transparenter zu verfassen und mit klaren Kompetenzabgrenzungen zu versehen.
#2320Die genauere Ab- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grenzung der Zuständigkeiten soll deutlich machen, wofür Brüssel verantwortlich ist und wofür nicht.
#2321Zugleich geht es aber auch um das richtige Gleichgewicht zwischen Nation, Region und Europa.
#2322Wie die Debatte um das Konzept der „Föderation der Nationalstaaten” deutlich macht, werden in Europa auch weiterhin die Nationen eine große Rolle spielen.
#2323Integration und regionale Vielfalt schließen sich nicht aus, wenn Subsidiarität praktiziert wird.
#2324Wir wollen ein feingliedriges Europa, in dem Entscheidungen dort getroffen werden, wo dies von der Sache her geboten ist und größte demokratische Einflussnahme ermöglicht.
#2325Im zusammenwachsenden Europa darf nicht zentralisiert werden, was vernünftigerweise auf der Ebene der Kommunen und Regionen geregelt werden kann.
#2326Deshalb wollen wir die Bedeutung der Regionen in Europa fördern und kulturelle Vielfalt sowie regionale Besonderheiten erhalten.
#2327Wir lehnen es aber ab, die Frage der Kompetenzabgrenzung zu missbrauchen, um sich angesichts des Beitritts ärmerer Länder und Regionen aus der europäischen Solidarität zu stehlen.
#2328In Fragen, die nur europäisch entschieden und umgesetzt werden können, muss Europa voll handlungsfähig sein.
#2329Wir sagen auch Ja zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen einer bestimmten Zahl von Mitgliedsstaaten.
#2330Dies muss dann auf klaren Regeln beruhen, sollte transparent, zeitlich begrenzt, für alle Mitgliedsstaaten in der Folge offen und in den institutionellen Rahmen der Europäischen Union eingebunden sein.
#2331Der oberste Grundsatz dabei bleibt für uns, dass sich alle Mitgliedsstaaten gleichberechtigt an der demokratischen Kontrolle und weiteren Entwicklung der Union beteiligen können.
#2332In der Europäischen Union sind die demokratischen Potenziale bereits angelegt, die es erlauben, die Erweiterung der Union mit dem Ausbau der Demokratie zu verknüpfen.
#2333Die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union kann gesichert werden, wenn die doppelte Mehrheit zur Regel wird, die Mehrheit sowohl im Rat als auch im Parlament.
#2334Mit einer „Kultur der Mehrheit” statt einer des Vetos und der Blockade werden Effizienz, Transparenz und demokratische Legitimation sich erhöhen.
#2335Eine „Kultur der Mehrheit” sollte auf der Gleichheit der Mitglieder, der Staaten und der Bürgerinnen und Bürger beruhen.
#2336Ein gemeinsames europäisches Wahlrecht sollte die Einteilung europäischer Wahl- 155 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kreise für die Wahlen zum Europaparlament mit der Erfordernis europäischer Listen verbinden.
#2337Schlüsselprojekt Europa der Bürgerinnen und Bürger Akzeptanz, Legitimation und Engagement für Europa seitens der Bürgerinnen und Bürger sind nicht voraussetzungslos.
#2338Europa muss in seiner Politik die richtigen Antworten auf die drängenden Fragen der Gegenwart und Zukunft geben.
#2339Aber es geht auch um transparente, demokratische Entscheidungsstrukturen.
#2340Wir setzen uns deshalb mit Nachdruck für den europäischen Verfassungsprozess ein.
#2341Nicht die Verfassung eines europäischen Superstaates wollen wir voranbringen, sondern eine Verfassung, in der sich die Bürgerinnen und Bürger auf gemeinsame Institutionen, Verfahren und Rechte einigen und sich über das gemeinsame Band ihres Gemeinwesens verständigen.
#2342Die Europäische Union hat eine Grundrechtscharta verabschiedet, die zum Kern des europäischen Verfassungsprozesses werden soll.
#2343Diese Charta soll dadurch zum aussagekräftigen Symbol der europäischen Einigung werden, dass sie juristisch bindend und damit einklagbar wird.
#2344Die Charta muss in die künftige europäische Verfassung aufgenommen werden.
#2345Sie muss offen sein für eine Weiterentwicklung der Ziele der Europäischen Union zu sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten sowie dem Recht auf eine gesunde Umwelt.
#2346Offenheit und Toleranz in der Europäischen Union soll auch die Einwanderungsgesetzgebung und eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik prägen.
#2347Gemeinsame Werte und gemeinsame Grundrechte bilden die Basis für eine europäische Öffentlichkeit, in der der Streit um die Fortentwicklung der Integration produktiv ausgetragen werden kann.
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