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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2438
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Wir lehnen es ab, dass die militärische Zusammenarbeit in der NATO zu einem Instrument globaler Ordnungspolitik in Konkurrenz mit den Aufgaben der Vereinten Nationen gemacht wird.
#2439Der Gefahr eines potenziellen Ungleichgewichtes durch eine hochgerüstete NATO ist entgegenzuwirken.
#2440Einsätze des Bündnisses zur Sicherung von „nationalen Interessen” wie Rohstoffzufuhr und Handelswege oder im Dienste einer klassischen Hegemonialpolitik lehnen wir ab und folglich auch eine Beteiligung der Bundeswehr an derartigen Einsätzen.
#2441Das Bündnis kann auch nicht selbstmandatiert weltweit Einsätze zur humanitären Intervention betreiben.
#2442Dagegen kann sich die Bundeswehr an internationalen Einsätzen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens, die mit einem Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt werden, beteiligen.
#2443Durch ihre Beteiligung an solchen Einsätzen und ständig verfügbaren Kräften unter dem Mandat der Vereinten Nationen trägt die Bundesrepublik dazu bei, die Handlungsfähigkeit internationaler Organisationen zu stärken und ihnen die Durchführung ihrer Aufgaben zu erleichtern.
#2444Wir sind für einen Ausstieg aus Wehr- und Zivildienst.
#2445Der Grundrechtseingriff der Wehrpflicht ist angesichts der grundlegend veränderten Aufgaben der Bundeswehr nicht mehr legitimierbar.
#2446Ihr Umbau zu einer reduzierten Freiwilligenarmee muss so gestaltet werden, dass die Integration der Streitkräfte in der 163 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesellschaft gewahrt, Gefahren eines Interventionismus vorgebeugt und der Wegfall des Zivildienstes sozial aufgefangen wird.
#2447Außenpolitik als Friedenspolitik macht es erforderlich, wirksame Strategien und Instrumente zur Vorbeugung gegen und zur rechtzeitigen Bearbeitung von Gewalt in zwischen- und innerstaatlichen Konflikten zu entwickeln.
#2448Prävention hat viele Aspekte, wie die Förderung eines gerechten internationalen Interessenausgleichs, die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, die Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, die Respektierung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie, Institutionenbildung, Rüstungsbegrenzung, Abrüstung, Beschränkung des Rüstungsexports und Vertrauensbildung.
#2449Staaten, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, dürfen keine Rüstungsexporte und keine Militär- und Ausstattungshilfe erhalten.
#2450Wir treten für Transparenz bei den Entscheidungsverfahren für Rüstungsexporte ein.
#2451Darüber hinaus streben wir den Ausstieg aus den Rüstungsexporten an.
#2452Eine Politik der Gewaltprävention muss dem Grundsatz Rechnung tragen, dass eine Vermeidung von militärischen Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen nur durch einen frühzeitigen, weitsichtigen und gewaltfreien Umgang mit Konflikten und Initiativen zur Überwindung der Konfliktursachen möglich ist.
#2453Dazu gehören die Gewährung angemessener Mittel für eine an der Beseitigung von Krisenursachen orientierte Entwicklungspolitik und die Bereitstellung und angemessene Ausbildung von Personal für internationale Missionen der Vereinten Nationen und OSZE sowie für Dialogprozesse nicht staatlicher Akteure.
#2454Vom Zerfall bedrohte und instabile Staaten sowie ethnisierte Machtkonflikte drohen in zahlreichen Weltregionen zu Kriegen und humanitären Katastrophen zu eskalieren, wenn die Staatengemeinschaft nicht rechtzeitig gewaltmindernde Maßnahmen ergreift.
#2455Der Internationale Terrorismus erfordert ein gemeinsames Handeln der Staatengemeinschaft sowohl bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr wie auch bei der langfristigen Ursachenbekämpfung.
#2456Gerade deshalb sollte sich Deutschland besonders dafür einsetzen, einen systematischen Ausbau nicht-militärischer Fähigkeiten zur Früherkennung, Vorbeugung und frühzei- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tigen Eindämmung potenziell gewalttätiger Konflikte voranzutreiben.
#2457Dabei kommt dem Instrument internationaler Polizeimissionen und dem Ausbau des Zivilen Friedensdienstes eine besondere Bedeutung zu.
#2458Für uns war von jeher eine der wichtigsten politischen Aufgaben, an einer „Kultur der Prävention” mitzuwirken.
#2459Zivile Konfliktprävention hat für uns Vorrang vor einer militärischen Krisenreaktion.
#2460Gewalt lässt sich nicht immer verhindern.
#2461Gleichwohl setzen wir mit unserer Politik auf gewaltfreie Lösungen.
#2462Die Frage, ob zur Durchsetzung des Rechts Gewalt angewendet werden soll, bzw.
#2463an welchen internationalen Maßnahmen sich Deutschland beteiligen soll, wird immer schwer zu beantworten sein.
#2464Jede Einzelfallentscheidung muss entsprechend Grundgesetz und Völkerrecht erwogen und beschlossen werden.
#2465Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen müssen grundsätzlich durch ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates autorisiert werden.
#2466Wir haben im Falle des Kosovo nach einer intensiven Diskussion eine schwere Entscheidung mitgetragen.
#2467Dabei war der Kosovo-Krieg eine aufgrund der ganz besonderen Notlage und Umstände statthafte Ausnahme, aber kein Präzedenzfall.
#2468Einsätze dieser Art verlangen eine überzeugende völkerrechtliche Legitimitätsgrundlage.
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