Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2441
Das Bündnis kann auch nicht selbstmandatiert weltweit Einsätze zur humanitären Intervention betreiben.
#2442
Dagegen kann sich die Bundeswehr an internationalen Einsätzen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens, die mit einem Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt werden, beteiligen.
#2443
Durch ihre Beteiligung an solchen Einsätzen und ständig verfügbaren Kräften unter dem Mandat der Vereinten Nationen trägt die Bundesrepublik dazu bei, die Handlungsfähigkeit internationaler Organisationen zu stärken und ihnen die Durchführung ihrer Aufgaben zu erleichtern.
#2444
Wir sind für einen Ausstieg aus Wehr- und Zivildienst.
#2445
Der Grundrechtseingriff der Wehrpflicht ist angesichts der grundlegend veränderten Aufgaben der Bundeswehr nicht mehr legitimierbar.
#2446
Ihr Umbau zu einer reduzierten Freiwilligenarmee muss so gestaltet werden, dass die Integration der Streitkräfte in der 163 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesellschaft gewahrt, Gefahren eines Interventionismus vorgebeugt und der Wegfall des Zivildienstes sozial aufgefangen wird.
#2447
Außenpolitik als Friedenspolitik macht es erforderlich, wirksame Strategien und Instrumente zur Vorbeugung gegen und zur rechtzeitigen Bearbeitung von Gewalt in zwischen- und innerstaatlichen Konflikten zu entwickeln.
#2448
Prävention hat viele Aspekte, wie die Förderung eines gerechten internationalen Interessenausgleichs, die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, die Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, die Respektierung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie, Institutionenbildung, Rüstungsbegrenzung, Abrüstung, Beschränkung des Rüstungsexports und Vertrauensbildung.
#2449
Staaten, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, dürfen keine Rüstungsexporte und keine Militär- und Ausstattungshilfe erhalten.
#2450
Wir treten für Transparenz bei den Entscheidungsverfahren für Rüstungsexporte ein.
#2451
Darüber hinaus streben wir den Ausstieg aus den Rüstungsexporten an.
#2452
Eine Politik der Gewaltprävention muss dem Grundsatz Rechnung tragen, dass eine Vermeidung von militärischen Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen nur durch einen frühzeitigen, weitsichtigen und gewaltfreien Umgang mit Konflikten und Initiativen zur Überwindung der Konfliktursachen möglich ist.
#2453
Dazu gehören die Gewährung angemessener Mittel für eine an der Beseitigung von Krisenursachen orientierte Entwicklungspolitik und die Bereitstellung und angemessene Ausbildung von Personal für internationale Missionen der Vereinten Nationen und OSZE sowie für Dialogprozesse nicht staatlicher Akteure.
#2454
Vom Zerfall bedrohte und instabile Staaten sowie ethnisierte Machtkonflikte drohen in zahlreichen Weltregionen zu Kriegen und humanitären Katastrophen zu eskalieren, wenn die Staatengemeinschaft nicht rechtzeitig gewaltmindernde Maßnahmen ergreift.
#2455
Der Internationale Terrorismus erfordert ein gemeinsames Handeln der Staatengemeinschaft sowohl bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr wie auch bei der langfristigen Ursachenbekämpfung.
#2456
Gerade deshalb sollte sich Deutschland besonders dafür einsetzen, einen systematischen Ausbau nicht-militärischer Fähigkeiten zur Früherkennung, Vorbeugung und frühzei- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tigen Eindämmung potenziell gewalttätiger Konflikte voranzutreiben.
#2457
Dabei kommt dem Instrument internationaler Polizeimissionen und dem Ausbau des Zivilen Friedensdienstes eine besondere Bedeutung zu.
#2458
Für uns war von jeher eine der wichtigsten politischen Aufgaben, an einer „Kultur der Prävention” mitzuwirken.
#2459
Zivile Konfliktprävention hat für uns Vorrang vor einer militärischen Krisenreaktion.
#2460
Gewalt lässt sich nicht immer verhindern.
#2461
Gleichwohl setzen wir mit unserer Politik auf gewaltfreie Lösungen.
#2462
Die Frage, ob zur Durchsetzung des Rechts Gewalt angewendet werden soll, bzw.
#2463
an welchen internationalen Maßnahmen sich Deutschland beteiligen soll, wird immer schwer zu beantworten sein.
#2464
Jede Einzelfallentscheidung muss entsprechend Grundgesetz und Völkerrecht erwogen und beschlossen werden.
#2465
Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen müssen grundsätzlich durch ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates autorisiert werden.
#2466
Wir haben im Falle des Kosovo nach einer intensiven Diskussion eine schwere Entscheidung mitgetragen.
#2467
Dabei war der Kosovo-Krieg eine aufgrund der ganz besonderen Notlage und Umstände statthafte Ausnahme, aber kein Präzedenzfall.
#2468
Einsätze dieser Art verlangen eine überzeugende völkerrechtliche Legitimitätsgrundlage.
#2469
Wir anerkennen auch das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
#2470
Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen müssen grundsätzlich durch ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates autorisiert werden.
#2471
Wir wollen eine Welt ohne Massenvernichtungswaffen, denn ihr Einsatz ist durch nichts und in keiner denkbaren Situation ethisch und politisch zu rechtfertigen.


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