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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2451
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Darüber hinaus streben wir den Ausstieg aus den Rüstungsexporten an.
#2452Eine Politik der Gewaltprävention muss dem Grundsatz Rechnung tragen, dass eine Vermeidung von militärischen Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen nur durch einen frühzeitigen, weitsichtigen und gewaltfreien Umgang mit Konflikten und Initiativen zur Überwindung der Konfliktursachen möglich ist.
#2453Dazu gehören die Gewährung angemessener Mittel für eine an der Beseitigung von Krisenursachen orientierte Entwicklungspolitik und die Bereitstellung und angemessene Ausbildung von Personal für internationale Missionen der Vereinten Nationen und OSZE sowie für Dialogprozesse nicht staatlicher Akteure.
#2454Vom Zerfall bedrohte und instabile Staaten sowie ethnisierte Machtkonflikte drohen in zahlreichen Weltregionen zu Kriegen und humanitären Katastrophen zu eskalieren, wenn die Staatengemeinschaft nicht rechtzeitig gewaltmindernde Maßnahmen ergreift.
#2455Der Internationale Terrorismus erfordert ein gemeinsames Handeln der Staatengemeinschaft sowohl bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr wie auch bei der langfristigen Ursachenbekämpfung.
#2456Gerade deshalb sollte sich Deutschland besonders dafür einsetzen, einen systematischen Ausbau nicht-militärischer Fähigkeiten zur Früherkennung, Vorbeugung und frühzei- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tigen Eindämmung potenziell gewalttätiger Konflikte voranzutreiben.
#2457Dabei kommt dem Instrument internationaler Polizeimissionen und dem Ausbau des Zivilen Friedensdienstes eine besondere Bedeutung zu.
#2458Für uns war von jeher eine der wichtigsten politischen Aufgaben, an einer „Kultur der Prävention” mitzuwirken.
#2459Zivile Konfliktprävention hat für uns Vorrang vor einer militärischen Krisenreaktion.
#2460Gewalt lässt sich nicht immer verhindern.
#2461Gleichwohl setzen wir mit unserer Politik auf gewaltfreie Lösungen.
#2462Die Frage, ob zur Durchsetzung des Rechts Gewalt angewendet werden soll, bzw.
#2463an welchen internationalen Maßnahmen sich Deutschland beteiligen soll, wird immer schwer zu beantworten sein.
#2464Jede Einzelfallentscheidung muss entsprechend Grundgesetz und Völkerrecht erwogen und beschlossen werden.
#2465Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen müssen grundsätzlich durch ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates autorisiert werden.
#2466Wir haben im Falle des Kosovo nach einer intensiven Diskussion eine schwere Entscheidung mitgetragen.
#2467Dabei war der Kosovo-Krieg eine aufgrund der ganz besonderen Notlage und Umstände statthafte Ausnahme, aber kein Präzedenzfall.
#2468Einsätze dieser Art verlangen eine überzeugende völkerrechtliche Legitimitätsgrundlage.
#2469Wir anerkennen auch das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
#2470Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen müssen grundsätzlich durch ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates autorisiert werden.
#2471Wir wollen eine Welt ohne Massenvernichtungswaffen, denn ihr Einsatz ist durch nichts und in keiner denkbaren Situation ethisch und politisch zu rechtfertigen.
#2472Deswegen sind wir für einen bedingungslosen Verzicht auf den Einsatz dieser Waffen und für einseitige Abrüstungsmaßnahmen.
#2473Wir treten für eine Stärkung des internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregimes ein und wenden uns gegen jegliche weitere Aufrüstung mit Massenvernichtungswaffen auf der Erde und im Weltraum.
#2474Wir sprechen uns konsequent für eine den Einsatz, den Export und die Produktion umfassende Ächtung von Land- 165 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN minen aus und treten für eine maximal beschleunigte Beseitigung der weltweit ausgelegten Minen ein.
#2475Obwohl wir wissen, dass Rüstungskontrolle und Abrüstungsverhandlungen durch einseitige Maßnahmen in einer multipolaren Welt komplizierter werden, treten wir für eigenständige Beiträge zu einer multilateralen Strategie der Abrüstung ein.
#2476Wir wollen ein Gesamtkonzept vorbeugender Rüstungskontrolle, das den Raketenabwehrvertrag von 1972 in seiner Substanz erhält.
#2477nderungen sollen nur im Konsens zwischen den Vertragsparteien vorgenommen werden.
#2478Deutsche und europäische Politik sollte sich an der 1999 von den Vereinten Nationen angenommenen Resolution zur „Verhütung eines Wettrüstens im Weltraum” orientieren und sich um einen institutionalisierten Dialog zwischen denjenigen Staaten bemühen, die über Massenvernichtungswaffen verfügen.
#2479Für uns als Nichtatomwaffenstaat bleibt die Verhinderung der Weiterverbreitung und die nukleare Abrüstung durch politische und vertragliche Instrumente ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Politik.
#2480Wir wollen das internationale Rüstungskontrollregime fortentwickeln.
#2481Nur durch praktische zivile Alternativen wird Entmilitarisierung glaubwürdig.
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