Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2452
Eine Politik der Gewaltprävention muss dem Grundsatz Rechnung tragen, dass eine Vermeidung von militärischen Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen nur durch einen frühzeitigen, weitsichtigen und gewaltfreien Umgang mit Konflikten und Initiativen zur Überwindung der Konfliktursachen möglich ist.
#2453
Dazu gehören die Gewährung angemessener Mittel für eine an der Beseitigung von Krisenursachen orientierte Entwicklungspolitik und die Bereitstellung und angemessene Ausbildung von Personal für internationale Missionen der Vereinten Nationen und OSZE sowie für Dialogprozesse nicht staatlicher Akteure.
#2454
Vom Zerfall bedrohte und instabile Staaten sowie ethnisierte Machtkonflikte drohen in zahlreichen Weltregionen zu Kriegen und humanitären Katastrophen zu eskalieren, wenn die Staatengemeinschaft nicht rechtzeitig gewaltmindernde Maßnahmen ergreift.
#2455
Der Internationale Terrorismus erfordert ein gemeinsames Handeln der Staatengemeinschaft sowohl bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr wie auch bei der langfristigen Ursachenbekämpfung.
#2456
Gerade deshalb sollte sich Deutschland besonders dafür einsetzen, einen systematischen Ausbau nicht-militärischer Fähigkeiten zur Früherkennung, Vorbeugung und frühzei- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tigen Eindämmung potenziell gewalttätiger Konflikte voranzutreiben.
#2457
Dabei kommt dem Instrument internationaler Polizeimissionen und dem Ausbau des Zivilen Friedensdienstes eine besondere Bedeutung zu.
#2458
Für uns war von jeher eine der wichtigsten politischen Aufgaben, an einer „Kultur der Prävention” mitzuwirken.
#2459
Zivile Konfliktprävention hat für uns Vorrang vor einer militärischen Krisenreaktion.
#2460
Gewalt lässt sich nicht immer verhindern.
#2461
Gleichwohl setzen wir mit unserer Politik auf gewaltfreie Lösungen.
#2462
Die Frage, ob zur Durchsetzung des Rechts Gewalt angewendet werden soll, bzw.
#2463
an welchen internationalen Maßnahmen sich Deutschland beteiligen soll, wird immer schwer zu beantworten sein.
#2464
Jede Einzelfallentscheidung muss entsprechend Grundgesetz und Völkerrecht erwogen und beschlossen werden.
#2465
Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen müssen grundsätzlich durch ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates autorisiert werden.
#2466
Wir haben im Falle des Kosovo nach einer intensiven Diskussion eine schwere Entscheidung mitgetragen.
#2467
Dabei war der Kosovo-Krieg eine aufgrund der ganz besonderen Notlage und Umstände statthafte Ausnahme, aber kein Präzedenzfall.
#2468
Einsätze dieser Art verlangen eine überzeugende völkerrechtliche Legitimitätsgrundlage.
#2469
Wir anerkennen auch das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
#2470
Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen müssen grundsätzlich durch ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates autorisiert werden.
#2471
Wir wollen eine Welt ohne Massenvernichtungswaffen, denn ihr Einsatz ist durch nichts und in keiner denkbaren Situation ethisch und politisch zu rechtfertigen.
#2472
Deswegen sind wir für einen bedingungslosen Verzicht auf den Einsatz dieser Waffen und für einseitige Abrüstungsmaßnahmen.
#2473
Wir treten für eine Stärkung des internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregimes ein und wenden uns gegen jegliche weitere Aufrüstung mit Massenvernichtungswaffen auf der Erde und im Weltraum.
#2474
Wir sprechen uns konsequent für eine den Einsatz, den Export und die Produktion umfassende Ächtung von Land- 165 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN minen aus und treten für eine maximal beschleunigte Beseitigung der weltweit ausgelegten Minen ein.
#2475
Obwohl wir wissen, dass Rüstungskontrolle und Abrüstungsverhandlungen durch einseitige Maßnahmen in einer multipolaren Welt komplizierter werden, treten wir für eigenständige Beiträge zu einer multilateralen Strategie der Abrüstung ein.
#2476
Wir wollen ein Gesamtkonzept vorbeugender Rüstungskontrolle, das den Raketenabwehrvertrag von 1972 in seiner Substanz erhält.
#2477
nderungen sollen nur im Konsens zwischen den Vertragsparteien vorgenommen werden.
#2478
Deutsche und europäische Politik sollte sich an der 1999 von den Vereinten Nationen angenommenen Resolution zur „Verhütung eines Wettrüstens im Weltraum” orientieren und sich um einen institutionalisierten Dialog zwischen denjenigen Staaten bemühen, die über Massenvernichtungswaffen verfügen.
#2479
Für uns als Nichtatomwaffenstaat bleibt die Verhinderung der Weiterverbreitung und die nukleare Abrüstung durch politische und vertragliche Instrumente ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Politik.
#2480
Wir wollen das internationale Rüstungskontrollregime fortentwickeln.
#2481
Nur durch praktische zivile Alternativen wird Entmilitarisierung glaubwürdig.
#2482
Das setzt voraus, dass das krasse Missverhältnis in den Ausgaben, die für militärische Krisenintervention und für zivile Ansätze bisher getätigt werden, überwunden wird.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: