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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#815
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Der Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlichen Produktion soll bis 2020 auf deutlich über 20 Pro- 57 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zent erhöht werden.
#816Dabei spielt die Verbraucherinformation eine wichtige Rolle.
#817Gesunde, hochwertige Nahrungsmittel haben auch ihren Preis.
#818Neben der Lebensmittelerzeugung eröffnen sich gerade für umweltverträglich wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe neue Erwerbsmöglichkeiten.
#819Nachwachsende Rohstoffe, Energiepflanzen, Windkraft, Biogas, sanfter Tourismus, Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz können sich in Zukunft zu bedeutenden Einkommensquellen entwickeln.
#820Unsere Politik will die Landwirtschaft in die Lage versetzen, auch weiterhin ohne Gentechnik zu produzieren.
#821Gentechnik in der Landwirtschaft erhöht die Abhängigkeit der Bauern von der Agro-Industrie und reduziert die Sortenvielfalt.
#822Gentech-Saatgut-Monopole drohen die Agrarstrukturen insbesondere in den Entwicklungsländern zu zerstören.
#823Gleichzeitig sind die ökologischen und gesundheitlichen Risiken gentechnischer Tier- und Pflanzenproduktion noch längst nicht ausgeleuchtet.
#824Die gentechnikfreie Erzeugung von Lebensmitteln muss Vorrang haben und garantiert werden.
#825Das Recht der Landwirtinnen und Landwirte auf gentechnikfreie Produktion und das Recht der Konsumentinnen und Konsumenten auf gentechnikfreie Lebensmittel muss in allen Bereichen, vom Anbau über die Verarbeitung bis zur Ladentheke, gesichert sein.
#826Eine transparente Kennzeichnung und lückenlose Rückverfolgbarkeit aller gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel ist dazu unumgänglich.
#827Nachhaltige Finanzpolitik Unsere Finanzpolitik ist an dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet.
#828Aus Gründen der Gerechtigkeit ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit auszurichten.
#829Ein einfaches Einkommensteuersystem ist die Voraussetzung für ein gerechtes Steuersystem.
#830Die Einkommensteuer auf Erwerbs- und Kapitaleinkünfte und die vermögensbezogenen Steuern wie z.
#831die Erbschaftssteuer sind die Gerechtigkeitssteuern, denn sie bemessen den Beitrag zum Gemeinwesen an der individuellen Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leistungsfähigkeit jeder und jedes Einzelnen.
#832Wir wollen eine gleichmäßige Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, die nicht nach Einkunftsarten oder -quelle unterscheidet.
#833Finanzpolitische Selbstbegrenzung ist die notwendige Voraussetzung für die Freiheit von heute und morgen.
#834Wir wollen keine Blankoschecks auf die Zukunft ausstellen.
#835Steuerausnahmen und Sonderregelungen müssen weiter reduziert und das Finanzsystem muss transparenter gemacht werden.
#836Subventionen müssen offen ausgewiesen und regelmäßig überprüft werden, Hilfen zur Markteinführung müssen zeitlich begrenzt werden.
#837Für eine stärkere Förderung der Kindererziehung müssen steuerrechtliche und sozialpolitische Komponenten in Einklang gebracht werden.
#838Dazu gehört eine höhere finanzielle Förderung für Kinder statt der Subventionierung des Trauscheins.
#839Unser Ziel ist eine nachhaltige Finanzpolitik, die Generationengerechtigkeit gewährleistet.
#840bermäßige Verschuldung ist abzubauen, um eine Verschuldungsfalle zu vermeiden, politische Handlungsspielräume zu erhalten und um auf allen föderalen Ebenen Ausgaben und Einnahmen ins Gleichgewicht zu bringen.
#841Gleichzeitig müssen für die Zukunft wichtige Investitionen möglich bleiben.
#842Um die richtige Balance zwischen Sparen und Investieren zu finden, muss der Investitionsbegriff im Sinne der Nachhaltigkeit neu gefasst werden und auch Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und vorsorgenden Umweltschutz umfassen.
#843Wir sind für einen aktivierenden Föderalismus, bei dem die Rolle der Kommunen gestärkt wird.
#844Für die demokratische Legitimation unseres föderalen Systems müssen die unübersichtlichen Kompetenzen der verschiedenen staatlichen Ebenen zugunsten von mehr Gestaltungsfreiheit für Länder und Gemeinden neu geordnet werden.
#845Dazu gehört auch die Erweiterung der steuerpolitischen Gestaltungsspielräume der Gemeinden in Form eigenständiger Steuer- und Hebesatzrechte.
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