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GRÜNE - Berliner Programm
Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#930
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Die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung stellt sicher, dass Menschen unbürokratische Hilfe bei Armut, bei Arbeitslosigkeit, in anderen Notlagen oder beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Arbeitsformen und Weiterbildung bekommen können.
#931Die Grundsicherung ersetzt die Sozial- und Arbeitslosenhilfe – sie zu bekommen ist ein Recht und kein Almosen.
#932Eine schlichte Umwandlung der Arbeitslosenhilfe in Sozialhilfe zur Durchsetzung weiterer Kürzungen der Unterhaltsleistungen für Arbeitslose lehnen wir ab.
#933Die Grundsicherung wird weitgehend pauschaliert gezahlt.
#934Dies ist ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
#935Bürgerinnen und Bürger können sich schnell und unkompliziert über ihre Ansprüche informieren, sie können und müssen eigenverantwortlich über ihre Ausgaben entscheiden.
#936Die Ämter werden von bürokratischen Aufgaben entlastet.
#937Damit können sie sich auf die Beratung der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren und zu gleichberechtigten Partnern in einem lokalen Verbund von Netzwerken und Dienstleistungsunternehmen entwickeln.
#938Regionale Unterschiede im allgemeinen Lebensbedarf, wie z.
#939Wohnkosten, werden dabei berücksichtigt.
#940Die Grundsicherung ist steuerfinanziert und wird die Kommunen finanziell entlasten.
#941Wir halten es für notwendig, dass durch eine verstärkte Heranziehung von Einkommen aus Vermögen und Unternehmertätigkeit ein wesentlicher Beitrag zur Solidargemeinschaft geleistet wird.
#942Alle Berechtigten erhalten sozialen Schutz ohne Diskriminierung.
#943Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt wird verbessert.
#944Alle Arbeitsuchenden werden berechtigt, an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilzunehmen.
#945Für sie werden individuelle Eingliederungspläne erstellt.
#946Eigeninitiative wird gefördert und gefordert, wobei Engagement bei der Jobsu- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN che, Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung, Familienarbeit, Pflege und Ehrenamt berücksichtigt wird.
#947Dabei ist sicherzustellen, dass Hilfestellung bei der Vermittlung geeigneter Tätigkeiten geleistet wird.
#948Die Deckung des Grundbedarfs darf nicht angetastet werden.
#949Wer aufgrund von Handicaps oder seines Alters auf Unterstützung angewiesen ist, erhält einen erhöhten Grundsicherungsbetrag.
#950Eine Grundsicherung für Kinder stellt sicher, dass Eltern und Alleinerziehende mit geringem Verdienst nicht unter die Armutsschwelle geraten.
#951Ihre persönlichen Spielräume – nicht zuletzt am Arbeitsmarkt – werden damit erhöht.
#952Bürgergerecht: Sozialstaat als Partner – Bürgerschaftliches Engagement Die Bürgerinnen und Bürger wollen und sollen nicht vom Staat bevormundet werden Viele können sich selbst helfen, wenn ihnen die Mittel dazu an die Hand gegeben werden.
#953Wer auf Hilfe angewiesen ist, dem muss solidarisch geholfen werden.
#954Sie sind keine BittstellerInnen, sondern gleichberechtigte Partnerinnen und Partner mit eigenen Rechten und Pflichten.
#955Nur wer gute Startchancen bekommt und in schwierigen Situationen Hilfe von außen erfährt, kann sich seinen eigenen Weg durch die unterschiedlichen Lebenswelten erschließen.
#956Wer nicht zur Selbsthilfe fähig ist, dem muss solidarisch geholfen werden.
#957Der Sozialstaat muss bürgerschaftliche Gruppen als Kooperationspartner begreifen und fördern.
#958Hierzu gehört es, Nachbarschaften zu stärken, kleine soziale Netze zu unterstützen wie auch die Arbeit von Selbsthilfe-Initiativen, Trägern sozialer Arbeit mit sozialräumlichen Bezügen, Vereinen und gesellschaftlichen Gruppen.
#959Diese können an den lokalen und persönlichen Gegebenheiten besser anknüpfen als Angebote „von oben“.
#960In solchen Strukturen werden oft innovative soziale Angebote und Arbeitsweisen entwickelt.
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