Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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LINKE - Programmatische Eckpunkte

Grundsatzprogramm vom 23.10.2011 PDF
#978
Dort werden wichtige Fragen des Alltags wie auch der Zukunft der Gesellschaft entschieden.
#979
DIE LINKE engagiert sich deshalb für die Stärkung kommunaler Selbstverwaltung, für starkes kommunales Eigentum und eine leistungsfähige Entwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge.
#980
Damit Demokratie keine leere Hülle wird, brauchen Kommunen hinreichende finanzielle Mittel und Einwirkungsmöglichkeiten auf wirtschaftliche und soziale Prozesse.
#981
Auch deshalb lehnen wir die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge und sozialer Sicherungssysteme ab und fordern eine Stärkung öffentlichen Eigentums.
#982
Für DIE LINKE sind die Kommunen nicht nur eine Verwaltungs-, sondern auch eine entscheidende Gestaltungsebene.
#983
Hier erleben Bürgerinnen und Bürger alle Widersprüche der gesellschaftlichen Entwicklung unmittelbar und erfahren, wie Politik funktioniert.
#984
Mit den Instrumenten der direkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger können sie Veränderungen bewirken.
#985
Kommunen müssen eine stärkere Stellung im föderalen System erhalten.
#986
Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger größeren Einfluss auf die Lösung lokaler und regionaler Probleme.
#987
In den Kommunen gibt es die Chance, neue Lebensformen zu erproben.
#988
Dafür müssen Räume zur politischen, Demokratisierung der Gesellschaft 47 sozialen und kulturellen Selbstorganisation geschaffen werden.
#989
Leistungen der Daseinsvorsorge müssen durch die Kommunen selbst wahrgenommen werden.
#990
Für Profitinteressen darf dabei kein Platz sein.
#991
Deshalb gilt es im Interesse des Gemeinwohls, das öffentliche Eigentum zu erhalten und keine weitere Privatisierung kommunaler Leistungen zuzulassen.
#992
Vielmehr sind Rekommunalisierungen für die Stärkung der Daseinsvorsorge notwendig.
#993
Für eine stärkere Stellung der Kommunen im föderalen System müssen Veränderungen in mindestens drei Bereichen vorgenommen werden.
#994
Das kommunale Verfassungsrecht muss so ausgestaltet werden, dass Kommunen im stärkeren Maße in eigener Verantwortung Aufgaben wahrnehmen können.
#995
Notwendig ist eine Finanzverfassung, die eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen sichert.
#996
Das kommunale Wirtschaftsrecht muss so ausgestaltet werden, dass kommunale Unternehmen gleichberechtigt am Wirtschaftsleben teilnehmen können.
#997
ffentliche Unternehmen müssen so gestärkt werden, dass sich regionale Wirtschaftskreisläufe besser entwickeln können.
#998
Zur Umsetzung dieser drei Bereiche ist es notwendig, die kommunale Demokratie auszubauen.
#999
Die damit verbundene Stärkung der Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen sichert die kommunale Daseinsvorsorge.
#1000
DIE LINKE wirkt für eine partizipative Haushaltspolitik, für Bürgerhaushalte als wichtige Form der kommunalen Demokratie.
#1001
Unsere Vision sind solidarische Bürgerkommunen, in denen die Menschen ihre Angelegenheiten selbst entscheiden und gestalten und die soziale und ökologische Umgestaltung ihrer Gemeinschaften eigenständig in die Hand nehmen.
#1002
Die zivilgesellschaftliche Selbstverwaltung ist ein wichtiges Feld für demokratische Mitbestimmung.
#1003
Sie festigt den sozialen Zusammenhalt in den Städten, Dörfern und Gemeinden.
#1004
Vereine, Verbände und Initiativen ermöglichen vielen Bürgerinnen und Bürgern, Verantwortung für gesellschaftliche Aufgaben in vielfältigen Bereichen zu übernehmen.
#1005
DIE LINKE setzt sich deshalb dafür ein, zivilgesellschaftliche Akteure, die gesellschaftliche Aufgaben übernehmen, zu fördern.
#1006
Sie fordert dabei Transparenz und öffentliche Kontrolle, um die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu sichern.
#1007
Voraussetzung sind die demokratische Legitimation und eine ausreichende Finanzierung.
#1008
Konsequente Umsetzung der Gewaltenteilung – Selbstverwaltung der Justiz einführen Im europäischen Maßstab ist Deutschland Schlusslicht und wurde von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aufgefordert, dem Vorbild der überwiegenden Mehrheit der europäischen Staaten zu folgen und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz die Selbstverwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Justizräte zu ermöglichen.


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