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LINKE - Programmatische Eckpunkte
Grundsatzprogramm vom 23.10.2011 PDF
#980
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Damit Demokratie keine leere Hülle wird, brauchen Kommunen hinreichende finanzielle Mittel und Einwirkungsmöglichkeiten auf wirtschaftliche und soziale Prozesse.
#981Auch deshalb lehnen wir die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge und sozialer Sicherungssysteme ab und fordern eine Stärkung öffentlichen Eigentums.
#982Für DIE LINKE sind die Kommunen nicht nur eine Verwaltungs-, sondern auch eine entscheidende Gestaltungsebene.
#983Hier erleben Bürgerinnen und Bürger alle Widersprüche der gesellschaftlichen Entwicklung unmittelbar und erfahren, wie Politik funktioniert.
#984Mit den Instrumenten der direkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger können sie Veränderungen bewirken.
#985Kommunen müssen eine stärkere Stellung im föderalen System erhalten.
#986Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger größeren Einfluss auf die Lösung lokaler und regionaler Probleme.
#987In den Kommunen gibt es die Chance, neue Lebensformen zu erproben.
#988Dafür müssen Räume zur politischen, Demokratisierung der Gesellschaft 47 sozialen und kulturellen Selbstorganisation geschaffen werden.
#989Leistungen der Daseinsvorsorge müssen durch die Kommunen selbst wahrgenommen werden.
#990Für Profitinteressen darf dabei kein Platz sein.
#991Deshalb gilt es im Interesse des Gemeinwohls, das öffentliche Eigentum zu erhalten und keine weitere Privatisierung kommunaler Leistungen zuzulassen.
#992Vielmehr sind Rekommunalisierungen für die Stärkung der Daseinsvorsorge notwendig.
#993Für eine stärkere Stellung der Kommunen im föderalen System müssen Veränderungen in mindestens drei Bereichen vorgenommen werden.
#994Das kommunale Verfassungsrecht muss so ausgestaltet werden, dass Kommunen im stärkeren Maße in eigener Verantwortung Aufgaben wahrnehmen können.
#995Notwendig ist eine Finanzverfassung, die eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen sichert.
#996Das kommunale Wirtschaftsrecht muss so ausgestaltet werden, dass kommunale Unternehmen gleichberechtigt am Wirtschaftsleben teilnehmen können.
#997ffentliche Unternehmen müssen so gestärkt werden, dass sich regionale Wirtschaftskreisläufe besser entwickeln können.
#998Zur Umsetzung dieser drei Bereiche ist es notwendig, die kommunale Demokratie auszubauen.
#999Die damit verbundene Stärkung der Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen sichert die kommunale Daseinsvorsorge.
#1000DIE LINKE wirkt für eine partizipative Haushaltspolitik, für Bürgerhaushalte als wichtige Form der kommunalen Demokratie.
#1001Unsere Vision sind solidarische Bürgerkommunen, in denen die Menschen ihre Angelegenheiten selbst entscheiden und gestalten und die soziale und ökologische Umgestaltung ihrer Gemeinschaften eigenständig in die Hand nehmen.
#1002Die zivilgesellschaftliche Selbstverwaltung ist ein wichtiges Feld für demokratische Mitbestimmung.
#1003Sie festigt den sozialen Zusammenhalt in den Städten, Dörfern und Gemeinden.
#1004Vereine, Verbände und Initiativen ermöglichen vielen Bürgerinnen und Bürgern, Verantwortung für gesellschaftliche Aufgaben in vielfältigen Bereichen zu übernehmen.
#1005DIE LINKE setzt sich deshalb dafür ein, zivilgesellschaftliche Akteure, die gesellschaftliche Aufgaben übernehmen, zu fördern.
#1006Sie fordert dabei Transparenz und öffentliche Kontrolle, um die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu sichern.
#1007Voraussetzung sind die demokratische Legitimation und eine ausreichende Finanzierung.
#1008Konsequente Umsetzung der Gewaltenteilung – Selbstverwaltung der Justiz einführen Im europäischen Maßstab ist Deutschland Schlusslicht und wurde von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aufgefordert, dem Vorbild der überwiegenden Mehrheit der europäischen Staaten zu folgen und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz die Selbstverwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Justizräte zu ermöglichen.
#1009DIE LINKE setzt sich darum auf Bundesund Landesebene für die konsequente Durchsetzung des Gewaltenteilungsprinzips und Demokratisierung der Justiz ein.
#1010Die zu bildenden Justizräte sind parteipolitisch unabhängig und ausschließlich der Umsetzung des grundgesetzlichen Justizgewährungsanspruchs verpflichtet.
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