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vom 21.06.2026 PDF
#147
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Das nützt uns aber nur, wenn auch ein diskriminierungsfreier und bezahlbarer Zugang möglich ist.
#148Mit einem europäischen Masterplan Inklusion verbessern wir die
#149Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt und in
#150der Gesellschaft.
#151Wir wollen ein einheitliches Europäisches Behindertenrecht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
#152Die öffentliche Daseinsvorsorge sichern und fördern wir. Jeder
#153und jede muss gleichberechtigten, solidarischen und räumlichen
#154nahen Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen haben.
#155Dazu zählen wir insbesondere den Zugang zu Wasser und bezahlbarem Wohnraum. Wir wenden uns dagegen,
#156dass privatwirtschaftliche Konzerne in ganzen Regionen den Zugang zu sauberem Trinkwasser kommerzialisieren.
#157Dazu müssen die EU- Vergaberegeln neu gewichtet werden, durch die auch
#158Tariftreue und die Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmerinnen
#159und Arbeitnehmer stärker berücksichtigt werden. Die Möglichkeit
#160interkommunaler Zusammenarbeit und Inhousevergaben müssen grundsätzlich aus dem Wettbewerb herausgehalten werden.
#161Rekommunalisierungen werden vereinfacht.
#162Die europäischen sozialen Grundrechte verlangen, dass sozial
#163schwächeren Menschen der Zugang zu Sozialwohnungen oder
#164qualitativer Wohnungsbeihilfe gewährt wird. Hierfür wollen wir
#165die nationalen Akteure zusammenbringen und einen europäischen Austausch organisieren.
#1662. Konzerne besteuern – Steuerkriminalität und
#167Steuerdumping beenden
#168Wer Milliardenerträge erwirtschaftet, muss angemessen besteuert
#169werden und seinen fairen Anteil für die solidarische Gesellschaft leisten.
#170Das gilt auch für die digitalen Großkonzerne in Europa.
#171Schluss mit dem Wettlauf um die niedrigsten Unternehmersteuern zwischen den Mitgliedsstaaten.
#172Schluss mit Wettbewerbsverzerrung auf Kosten des Allgemeinwohls.
#173II. Für ein Europa, das zusammenhält
#174Was wir machen:
#175Die unterschiedlichen Körperschaftssteuern werden angeglichen.
#176In Europa soll eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Körperschaftsteuer bei den Unternehmen eingeführt werden. Hierzu haben Deutschland
#177und Frankreich gemeinsam die Initiative ergriffen und einen
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