Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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LINKE - Programmatische Eckpunkte

Grundsatzprogramm vom 23.10.2011 PDF
#749
Der Kündigungsschutz muss verbessert und Befristungen müssen gesetzlich eng eingeschränkt werden.
#750
Inklusive Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderungen sind zu fördern.
#751
Auch Werkstattbeschäftigte brauchen Löhne und Gehälter, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
#752
Wir wollen regelmäßige Lohnzuwächse, die mindestens den Produktivitätszuwachs und die Preissteigerungen ausgleichen.
#753
Die Managergehälter müssen auf das 20-fache der untersten Lohngruppen im Unternehmen begrenzt, die Vergütung mit Aktienoptionen sowie übermäßige Abfindungen verboten werden.
#754
Wir wollen die Arbeitszeiten bei vollem Lohnund Personalausgleich verkürzen.
#755
Gute Arbeit für alle, aber weniger Arbeit für die Einzelnen – das wollen wir als neue Vollbeschäftigung.
#756
Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Kindererziehung und Pflege muss verbessert werden.
#757
Die Beschäftigten brauchen zudem größere Selbstund Mitbestimmungsrechte in Bezug auf ihre Arbeitszeit und genügend freie Zeit für Erholung, Muße und selbstbestimmte Tätigkeiten.
#758
Durch die Reform des Arbeitszeitgesetzes soll die höchstzulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt werden.
#759
Perspektivisch streben wir eine Obergrenze von 35 Stunden, längerfristig von 30 Stunden an.
#760
Wir wollen, dass dabei für die Beschäftigten ein voller Lohnausgleich gesichert wird.
#761
Die Mitbestimmungsrechte von Personalund Betriebsräten sind vor allem im Hinblick auf Personalund Stellenpläne zu erweitern.
#762
So ist zu erreichen, dass die Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu mehr Beschäftigung führt und der Leistungsdruck abgebaut wird.
#763
Den betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutz und das JugendarbeitsschutzgeGute Arbeit, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit 37 setz wollen wir verbessern.
#764
Die Ansprüche der Beschäftigten auf Weiterbildung wollen wir ausweiten.
#765
Auch der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer schwangerschaftsund erziehungsbedingten Pause muss durch kostenfreie Weiterbildungsangebote erleichtert werden.
#766
Gute Arbeit für jede und jeden erfordert erweiterte Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb und im Unternehmen.
#767
Wir sind für bindende Veto-Rechte von Beschäftigten in bedeutenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen.
#768
Starke und kämpferische Gewerkschaften sind notwendig.
#769
DIE LINKE unterstützt sie in ihren Anstrengungen.
#770
Das ungehinderte Streikrecht, einschließlich des Rechts auf den politischen Streik und den Generalstreik, muss gewährleistet werden.
#771
Die Aussperrung als Kampfinstrument der Unternehmer gegen die Gewerkschaften muss verboten, der Antistreikparagraph muss abgeschafft, die Tarifflucht muss gesetzlich unterbunden und das Verbandsklagerecht für Gewerkschaften eingeführt werden.
#772
Die rasante Entwicklung der Informationsund Kommunikationstechniken, darunter des Internets, bringt neue Möglichkeiten, Arbeit aus dem betrieblichen Zusammenhang zu lösen und mit eigenen Produktionsmitteln selbstbestimmt tätig zu sein.
#773
Insbesondere Soloselbstständige, die als Scheinselbstständige von einem Auftraggeber abhängig sind, sind bei Auftragseinbrüchen unmittelbar existenziell betroffen und unzureichend sozial abgesichert.
#774
Gleichzeitig wachsen damit die Risiken, auch qualifizierte »Informationsarbeit« zu verlagern, an billigere Anbieter im Inund Ausland zu vergeben und so Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen auszuüben.
#775
In der Kulturund Kreativwirtschaft und im Softwarebereich sowie in Callcentern sind ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse, schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen besonders verbreitet.
#776
In großem Maße werden zu miesen Konditionen arbeitende Selbstständige und Minijobber sowie Praktikantinnen und Praktikanten ausgebeutet.
#777
DIE LINKE setzt sich dafür ein, Praktika als Lernverhältnisse zu regeln und Mindestentgelte festzusetzen.
#778
Alle Selbstständigen müssen in den Schutz der Sozialversicherungen einbezogen werden, dabei sollen die Auftraggeber, entsprechend den Arbeitgeberbeiträgen bei Arbeitnehmern, zur Finanzierung herangezogen werden.
#779
Wo es möglich ist, sind gemeinsame Vergütungsregeln für von Selbstständigen für Unternehmen erbrachte Leistungen durchzusetzen.


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