Fundstellen zum Thema: "Polizisten"
Vergleich zum Thema "Polizisten"
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Im Folgenden finden Sie Auszüge aus den Grundsatzprogrammen und Wahlprogrammen der Bundestagsparteien zum Thema "Polizisten".
Die Positionen sind nach Partei und Quelle sortiert. Klicken Sie zum Vergleich auf den Namen der Dokumente, um die jeweiligen Fundstellen auszuklappen.
Das PDF-Dokument dem die Positionen entnommen wurden finden sie unterhalb der Positionen unter [Dieses Dokument komplett als PDF].
CSU - Grundsatzprogramm
Die Ordnung vom 05.11.2016
3 FundstellenDas Thema wurde 3 Mal in diesem Dokument gefunden.| 213 pro Mill.Häufigkeit des Themas pro eine Millionen Wörterin diesem Dokument: 213 Mal
#1146
Nur der Staat ist berechtigt und verpflichtet, die geltende Rechtsordnung durchzusetzen.
#1147
Er darf nicht weichen, sondern muss Stärke zeigen, wenn Clans, Friedensrichter oder selbsternannte Scharia-Polizisten unsere demokratische Rechtsordnung unterlaufen.
#1148
Parallelgesellschaften haben bei uns keinen Platz.
AFD - Grundsatzprogramm
Programm für Deutschland. vom 27.06.2016
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#348
Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafen Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind.
#349
Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlasslos erfolgen.
#350
Opferschutz statt Täterschutz Statt den Täterschutz immer weiter ausufern zu lassen, wollen wir den Fokus wieder darauf richten, den Opferschutz sachorientiert zu verbessern.
PIRATEN - Grundsatzprogramm
Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland vom 13.03.2017
3 FundstellenDas Thema wurde 3 Mal in diesem Dokument gefunden.| 213 pro Mill.Häufigkeit des Themas pro eine Millionen Wörterin diesem Dokument: 213 Mal
#117
Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
#118
Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren.
#119
Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.
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